Schule - Ergänzende Förderung und Betreuung beantragen
Beschreibung
Die ergänzende Förderung und Betreuung wird Schülerinnen und Schülern der 1. bis 6. Jahrgangsstufe sowie Schülerinnen und Schülern der Eingangs-, Unter- und Mittelstufe an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ in der Schul- und Ferienzeit ohne weitere Bedarfsprüfung gewährt. Das heißt, Sie erhalten von Ihrem Jugendamt den Bescheid für die ergänzende Förderung und Betreuung Ihres Kindes. Der Bedarf wird in der Regel gleich bis zum Ende der 3. Jahrgangsstufe bzw. der Unterstufe beschieden.
Ab der 4. Jahrgangsstufe bzw. Mittelstufe muss erneut ein Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung gestellt werden.
- Für Kinder in der Oberstufe oder Abschlussstufe an einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" oder in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an einer Auftragsschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Autismus" ist eine Bedarfsprüfung erforderlich.
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Jugendamt Marzahn-Hellersdorf (Jugendamt Marzahn-Hellersdorf)
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Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
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Auf der Internetseite Kontaktdaten des Jugendamtes finden Sie die notwendigen E-Mailadressen zur Terminvereinbarung.
Bitte achten Sie auf Pünktlichkeit.
Alle Bereiche des Jugendamtes stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin telefonisch und per E-Mail zu allen Fragestellungen rund um die Angebote, Leistungen und Hilfen des Jugendamtes zur Verfügung.
Anträge und Unterlagen können weiterhin per Post übersandt werden.
Die Einhaltung der Hygienevorsichtsmaßnahmen ist äußerst wichtig.
Bitte erscheinen Sie zu Ihrem Termin möglichst allein und tragen Sie bitte einen Nase-Mund-Schutz. Das ist für uns alle wichtig, insbesondere, um Menschen, die der Risikogruppe angehören und auch das Gesundheitssystem zu schützen.
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Jugendamt Reinickendorf (Jugendamt Reinickendorf)
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Jugendamt Reinickendorf
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E-Mail: jugendamt115reinickendorf@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-6169
Telefon Festnetz: (030) 115
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Jugendamt - Tagesbetreuung für Kinder (Jugendamt - Tagesbetreuung für Kinder)
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Jugendamt - Kita-Hort Gutscheinstelle (Jugendamt - Kita-Hort Gutscheinstelle)
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Jugendamt FamilienServiceBüro (Jugendamt FamilienServiceBüro)
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Jugendamt Tages- und Hortbetreuung (Jugendamt Tages- und Hortbetreuung)
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Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Jugendamt - Kindertagesbetreuung)
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Jugendamt Treptow-Köpenick - Kitagutscheinverfahren und eFöB (Jugendamt Treptow-Köpenick - Kitagutscheinverfahren und eFöB)
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Jugendamt Treptow-Köpenick - Kitagutscheinverfahren und eFöB
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Web: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/ueber-uns/artikel.969858.php
Fax: (030) 902975229
Telefon Festnetz: (030) 115
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Jugendamt Fachdienst 5 - Kindertagesbetreuung (Jugendamt Fachdienst 5 - Kindertagesbetreuung)
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Jugendamt Fachdienst 5 - Kindertagesbetreuung
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Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern (Jugendamt - Tagesbetreuung von Kindern)
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Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.
Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft in Unterhaltsfragen, Beurkundungen sowie die Erteilung von Bescheinigungen für das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:
(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld
sowie ggf. die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).
Der Bereitschaftsdienst für Krisenfälle ist weiterhin montags bis freitags 08:00 - 18:00 Uhr erreichbar unter (030) 90296-55555.
Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.
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Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern (Jugendamt Tagesbetreuung von Kindern)
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Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort) (Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort))
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E-Mail: jug-kita-gutscheine@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-15388
Telefon Festnetz: (030) 115
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Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort) (Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort))
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Jugendamt - Kindertagesbetreuung (Kita, Hort)
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung
Das Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben von allen Sorgeberechtigten, ist in der Regel bei der Schulanmeldung in der zuständigen Grundschule abzugeben. Entsteht der Bedarf erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist der Antrag in der besuchten Grundschule abzugeben.
Die Antragsformulare unterscheiden sich nach jeweiligem Schultyp:
- offene Ganztagsschule oder
- gebundene Ganztagsschule oder
- Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
- Nachweis über die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
Schriftliche Vollmacht des sorgeberechtigten Elternteils, der den Antrag nicht unterschrieben hat oder eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht. Die alleinige Sorgeberechtigung kann durch eine Negativbescheinigung oder durch einen gerichtlichen Beschluss nachgewiesen werden. - Kopie des Pflegevertrages, falls es sich um ein Pflegekind handelt
- Meldebescheinigung bei bestehender Auskunftssperre
- Bei Kindern in der Oberstufe oder Abschlussstufe an einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" oder in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 an einer Auftragsschule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Autismus": Nachweise zur Bedarfsprüfung
Entsprechend Ihrer Erwerbs- oder Ausbildungssituation sind folgende Unterlagen von beiden Eltern, sofern das Kind von beiden Eltern betreut wird, erforderlich:
- aktuelle Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Ihre Arbeitszeiten und seit wann Sie dort mit welchem zeitlichen Umfang beschäftigt sind und eine Bestätigung über die Inanspruchnahme von Elternzeit (nicht älter als 12 Wochen);
- Ausbildungs-/Schulungs- oder Studienbescheinigung;
- Nachweise über Ihre selbstständige Tätigkeit, zum Beispiel durch Gewerbeanmeldung oder Beitragsbescheid der Künstlersozialkasse
- Ab der 4. Jahrgangsstufe: Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung (Einkommensnachweis) für den Zeitraum 01.01. bis 31.12. des letzten Kalenderjahres (in Kopie)
- Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres. Liegt der Bescheid noch nicht vor, reichen Sie bitte vorläufige Einkommensnachweise für das letzte Kalenderjahr ein; eine Selbsteinschätzung des Bruttoeinkommens ist möglich. Sollte kein Einkommensteuerbescheid beantragt werden, reichen Sie die bitte elektronische Lohnsteuerbescheinigung des letzten Kalenderjahres bzw. Gehaltsnachweis Dezember mit aufgerechneter Jahressumme ein.
- Eltern, die ohne Arbeitsverhältnis waren bzw. sind, legen hierfür den Leistungsbescheid des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, Mutterschafts- und Elterngeldbescheid, Studien- bzw. BAföG-Nachweise oder bei Renten den letzten sowie den ersten Rentenbescheid und etwaige Zusatzrentenbescheide vor.
- Eltern, die Unterhalt für Kinder, die nicht im Haushalt leben zahlen, legen den Unterhaltstitel und die Nachweise über die Zahlung der letzten drei Monate vor.
Formulare
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der offenen Ganztagsschule
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an der gebundenen Ganztagsschule
- Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt
- Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten der Tagesbetreuung (Einkommensnachweis) - nur für die Klassen 4-6
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Berlin
Sorgeberechtigte Elternteile und Kind sind in Berlin gemeldet - Sorgeberechtigung
Sie sind sorgeberechtigt für das Kind. Sorgeberechtigt sind in der Regel beide Eltern. - Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten
Alle Sorgeberechtigten müssen dem Antrag zustimmen. Falls Sie alleine sorgeberechtigt sind, brauchen Sie keine Zustimmung. - Fristgemäße Beantragung
Für Kinder der 1. bis 3. Jahrgangsstufe benötigen Sie für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr keinen Bedarfsnachweis. Ein zusätzlicher Betreuungsumfang für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 sowie für die Jahrgangsstufen 4 bis 6 muss jeweils gesondert beantragt werden. Der Bedarf wird in der Regel bis zum Ende des dritten Schuljahrs beschieden. Ab Jahrgangsstufe 4 muss erneut ein Antrag gestellt werden. Beachten Sie bitte, dass der Antrag drei Monate vor dem Beginn der 4. Klasse gestellt werden muss.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
eFöB