Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung in Härtefällen

    Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen - Verlängerung

    Beschreibung

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die auf Anordnung des Senators für Inneres und Sport nach einem Ersuchen der Berliner Härtefallkommission erteilt wurde.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.12.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (s. Voraussetzungen)
      • Arbeitsvertrag und Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder
      • Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
      • bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII: aktueller Bescheid des zuständigen Jobcenters oder Sozialamts
    • Nachweise zu Integrationsanstrengungen (s. Voraussetzungen)
      zum Beispiel: aktueller Schul- oder Ausbildungsnachweis, Ausbildungsvertrag, Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs oder dessen Abschluss oder ähnliche Unterlagen
    • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
      oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG
    • Bedingungen für die Verlängerungen sind erfüllt (je nach Einzelfall)
      Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kann an Bedingungen geknüpft worden sein, wie z.B. die Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Erwerbstätigkeit, die Aufnahme einer Ausbildung oder bestimmte Integrationsmaßnahmen.
      Die Einzelheiten sind dem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu entnehmen, mit dem die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG wegen eines Härtefalls angeordnet wurde.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
      Wurde die Aufenthaltserlaubnis durch eine andere Ausländerbehörde erteilt und mit der Auflage versehen, den Wohnsitz im Bereich der anderen Ausländerbehörde zu nehmen, kann die Aufenthaltserlaubnis durch das Landesamt für Einwanderung nicht verlängert werden.
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

    Kosten

    • 96,00 Euro (maximal): Erwachsene
    • 46,50 Euro (maximal): Minderjährige
    • keine: bei Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz
    Türkische Staatsangehörige:
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024