Schengen - Visum Verlängerung

    Schengen - Visum - Verlängerung

    Beschreibung

    Schengen-Visa (Visumkategorie C) können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Gebiet der Schengen-Staaten erteilt werden, beispielsweise zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke oder zur ärztlichen Behandlung.
    Zuständig für die Erteilung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens.

    Die Verlängerung von Schengen-Visa ist nur möglich:

    • in Ausnahmefällen, wenn sich nach der Einreise neue Tatsachen und besondere Gründe ergeben haben
    oder

    • wenn die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und das Schengen-Visum nicht voll genutzt werden konnte.

    Bitte beachten Sie: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
    Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.05.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Pass mit dem gültigen Visum
    • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis
      Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist
    • Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums"
      (siehe im Abschnitt Formulare)
    • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
      • Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
      • Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
      • ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
    • Krankenversicherung
      • Reise-Krankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
      • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung.
      Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
    • Sonstige Nachweise
      Bei einem Visum zu einem geschäftlichen oder beruflichen Aufenthalt sind Nachweise vorzulegen, die auch ein öffentliches Interesse an der Verlängerung begründen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ausnahmegründe: Höhere Gewalt, humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe
      Eine Visumsverlängerung kommt nur in Betracht, wenn humanitäre bzw. schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen oder bei höherer Gewalt.
      • Beispiel für höhere Gewalt:
      Kein Flugverkehr wegen Wetterverhältnissen oder Streik
      • Beispiele für humanitäre Gründe:
      eilbedürftige ärztliche Behandlung oder Reiseunfähigkeit des Antragstellers, plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen
      • Beispiele für schwerwiegende persönliche Gründe:
      dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren
    • Verspätete Einreise
      Ein Visum kann auch dann verlängert werden, wenn ein Visum nicht voll ausgeschöpft wurde, weil die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder in einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte.
    • Gesicherter Lebensunterhalt
      Der Lebensunterhalt muss für die Dauer der Visumsverlängerung gesichert sein.
    • Vorsprache nur mit Termin
      Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Infirmationen") an das Referat B 5. Sie erhalten umgehend einen Terminvorschlag.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel bei Vorsprache

    Kosten

    • Gebührenfrei: wenn das Schengen-Visum wegen höherer Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird
    • 30,00 Euro: wenn das Schengen-Visum wegen schwerwiegender persönlicher Gründe oder verspäteter Einreise verlängert wird.

    Wird eine zweite Verlängerung erforderlich, betragen die Gebühren
    • 60,00 Euro für Erwachsene
    • 30,00 Euro für Minderjährige

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Visum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.12.2023