Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt im Bundesgebiet

    Beschreibung

    Nach Abschluss einer Ausbildung, Berufsanerkennung oder Forschungstätigkeit im Bundesgebiet wird für die Suche nach einer Erwerbstätigkeit (Beschäftigungsverhältnis oder selbstständige Tätigkeit) auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis erteilt .

    Die Aufenthaltserlaubnis ist für diese Fälle vorgesehen:
    • nach erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b oder § 16c Aufenthaltsgesetz,
    • nach Abschluss der Forschungstätigkeit mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f Aufenthaltsgesetz,
    • nach erfolgreichem Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a Aufenthaltsgesetz,
    • nach Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation oder der Erteilung der Berufsausübungserlaubnis mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16d Aufenthaltsgesetz sowie
    • nach erfolgreichem Abschluss einer Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Pflegewesen.
    Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 18 Monate erteilt und berechtigt zur Aufnahme jeder Erwerbstätigkeit.

    Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mehr als 18 Monate zur weiteren Arbeitsplatzsuche ist ausgeschlossen. Ein neuer Aufenthaltstitel kann nur für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt werden.

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Ihr aktueller Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt
    • Wenn Sie in Deutschland studiert haben: Studienabschluss
      Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums
    • Wenn Ihre Forschungstätigkeit in Deutschland abgeschlossen ist: Unterlagen über die beendete Beschäftigung
    • Wenn Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis
    • Nach einem Aufenthalt in Deutschland zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs-Qualifikation
      • Bescheid der zuständigen Stelle über die erfolgreiche Anerkennung oder
      • Berufsausübungserlaubnis oder
      • Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Wenn Sie in Deutschland eine Assistenz- oder Helferausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Pflegewesen erfolgreich abgeschlossen haben: Ausbildungszeugnis / Ausbildungszertifikat
    • Krankenversicherung
      Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zur Krankenversicherung (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
      zum Beispiel Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte, Stipendium
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen"

    Voraussetzungen

    • Erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung, Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation oder Abschluss einer Forschungstätigkeit im Bundesgebiet
    • Lebensunterhalt ist gesichert
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin ist erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache mit Termin 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft.

    Kosten

    • 100,00 Euro
    Türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 14.06.2024