Namensrechtliche Erklärungen - Einwilligungserklärung für ein Kind abgeben
Beschreibung
Es gibt verschiedene Arten von Namenserklärungen:
- nach der Beurkundung des Kindes möchten die Eltern den Geburtsnamen eines Kindes bestimmen
- ein Kind möchte sich der Bestimmung seines Geburtsnamens durch die Eltern anschließen,
- ein Kind beantragt, den von seiner Mutter zur Zeit seiner Geburt geführten Namen als Geburtsnamen zu erhalten, wenn es den Namen eines Mannes führt, von dem rechtskräftig festgestellt wurde, dass er nicht der Vater des Kindes ist,
- ein Mann (bei dem sich herausstellt dass er nicht der Vater das Kindes ist) den Antrag stellt, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- ein Kind sich der Änderung des Familiennamens der Eltern oder eines Elternteils anschließt,
- der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, oder sein Lebenspartner dem Kind ihren Ehenamen oder ihren Lebenspartnerschaftsnamen erteilen oder diesen Namen dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen,
- der Elternteil, dem die elterliche Sorge allein zusteht, dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteilt.
Ansprechpartner
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
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Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
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Standesamt Neukölln
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Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Standesamt Spandau
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)
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Standesamt I in Berlin
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Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php
Fax: (030) 9028-3416
Telefon Festnetz: (030) 90269-5000
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Urkundenstelle
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E-Mail: urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-13100
Telefon Festnetz: (030) 9029-13388
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister
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Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
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Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen (Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen)
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Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen
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Web: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/urkundenstelle/artikel.216450.php
Fax: (030) 90295-2672
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle (Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle)
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Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister)
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Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister (Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister)
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Standesamt Mitte - Geburt - (Standesamt Mitte - Geburt -)
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Standesamt Mitte - Geburt -
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erforderliche Unterlagen
- gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der erklärenden Person (im Original)
- Geburtsurkunde Kind
- ggf. Eheurkunde der Eltern oder Vaterschaftsanerkennung ggf. mit Sorgeerklärung
- ggf. Negativbescheinigung vom Jugendamt
wenn ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist - ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Voraussetzungen
- Namenserteilung oder Einbenennung ist gewünscht
- Erklärende / beteiligte Personen
Beide sorgeberechtigte Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, ist seine Anwesenheit erforderlich, weil es seine eigene Erklärung abgeben muss. Die Erklärung des Kindes bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. - Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. - ggf. Dolmetscher
Ist eine der erklärenden Personen der deutschen Sprache nicht mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen. - Hinweis
Einwilligungen sind vorab oder zeitgleich abzugeben. Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Rechtsgrundlage(n)
- Personenstandsgesetz (PStG) § 45 - Erklärungen zur Namensführung des Kindes
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1617a Abs. 2 und § 1618 - Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge und Einbenennung
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Artikel 10 Abs. 3 Nr. 3 - Name
- Personenstandsverordnung (PStV) § 46 - Familienrechtliche Erklärungen
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Kosten
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Familienname Kind