Namensrechtliche Erklärung - Früheren Namen oder Geburtsnamen wiederannehmen
Beschreibung
Gleiches gilt für Lebenspartner/innen, die einen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt haben. So kann der/die verwitwete oder geschiedene Lebenspartner/in nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft seinen/ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er/sie bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführt hat.
Wurde die Lebenspartnerschaft/Ehe im Ausland geschlossen, ist es ebenfalls möglich einen früheren Namen nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder Auflösung der Ehe wieder anzunehmen.
Ansprechpartner
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
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Standesamt Lichtenberg / Eheregister (Standesamt Lichtenberg / Eheregister)
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Standesamt Lichtenberg / Eheregister
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E-Mail: Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 90296-3559
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
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Standesamt Mitte von Berlin
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Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
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Standesamt Neukölln
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Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Standesamt Spandau
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)
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Standesamt I in Berlin
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Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php
Fax: (030) 9028-3416
Telefon Festnetz: (030) 90269-5000
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
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E-Mail: heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-12249
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen
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Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen (Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen)
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Web: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/urkundenstelle/artikel.216450.php
Fax: (030) 90295-2672
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle (Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle)
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Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung (Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung)
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Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung
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erforderliche Unterlagen
- Erklärung über die Namensänderung
vor Ort möglich - Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass
Der erklärenden Person. - Lebenspartnerschaftsurkunde / Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Eheurkunde / Abschrift aus dem Eheregister
Bei einer Eheschließung im Ausland ist zusätzlich eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Ggf. Bescheinigung über die Namensführung
Geht die Führung eines Lebenspartnerschaftsnamens nicht aus der Lebenspartnerschaftsurkunde hervor oder geht die Ehenamensführung nicht aus der Eheurkunde hervor, ist eine Bescheinigung über die entsprechende Namensführung erforderlich.
Wurde die Lebenspartnerschaft / Ehe im Ausland begründet, ist eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Nachweis der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Geht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht aus der Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. der Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsnamensregister hervor, ist ein rechtskräftiger Beschluss über die Aufhebung oder die Sterbeurkunde erforderlich.
Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland aufgehoben, ist ggf. eine Anerkennung der Aufhebung sowie eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Nachweis der Auflösung der Ehe
Geht die Auflösung der Ehe nicht aus der Eheurkunde bzw. der Abschrift aus dem Eheregister hervor, ist ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde erforderlich.
Wurde die Ehe im Ausland geschieden, ist ggf. eine Anerkennung der Auflösung sowie eine amtliche Übersetzung erforderlich. - Ggf. Geburtsurkunde
Sofern die Lebenspartnerschaft / Ehe im Ausland begründet wurde. - Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
Voraussetzungen
- Es wurde ein Ehename bestimmt
Führt die erklärende Person einen Ehenamen, kann sie nach Auflösung der Ehe ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen. - Die Ehe ist aufgelöst
Die Wiederannahme eines früheren Namens ist nur möglich, wenn die Ehe aufgelöst wurde. Dies geschieht in der Regel durch Scheidung oder den Tod eines der Eheschließenden. - Es wurde ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt
Führt die erklärende Person einen Lebenspartnerschaftsnamen, kann sie nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft ihren Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen wieder annehmen. - Die Lebenspartnerschaft ist aufgehoben
Die Wiederannahme eines früheren Namens ist nur möglich, wenn die Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde. Dies geschieht in der Regel durch einen gerichtlichen Beschluss über die Aufhebung oder durch den Tod eines der Lebenspartner/innen. - Dokumente in deutscher Sprache
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)
Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrillisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 /ISO 843 /DIN 31634 /ELOT 734 usw.) erfolgen. - Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorgelegt werden. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder laminiert werden. - Ggf. Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Name