Namensrechtliche Erklärungen - Rechtswahlerklärung für eine Lebenspartnerschaft abgeben
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
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Standesamt Lichtenberg / Eheregister (Standesamt Lichtenberg / Eheregister)
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Standesamt Lichtenberg / Eheregister
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E-Mail: Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 90296-3559
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
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Standesamt Mitte von Berlin
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Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
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Standesamt Neukölln
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Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Standesamt Spandau
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)
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Standesamt I in Berlin
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Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php
Fax: (030) 9028-3416
Telefon Festnetz: (030) 90269-5000
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Pankow
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Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen (Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen)
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Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen
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Web: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/urkundenstelle/artikel.216450.php
Fax: (030) 90295-2672
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle (Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle)
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Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung (Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung)
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Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
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E-Mail: heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-12249
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erforderliche Unterlagen
- gültige und unterschriebene Personalausweise oder Reisepässe (im Original)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunden
bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland - ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Voraussetzungen
- Eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner besitzt (auch) eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. - ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Erklärenden deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Erklärenden hinzu zu ziehen. - Hinweise
Die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden.
Eine Beratung über rechtliche Möglichkeiten und Erfordernisse wird empfohlen.
Rechtsgrundlage(n)
- Personenstandsgesetz (PStG) § 42 - Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) § 3 - Lebenspartnerschaftsname
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Artikel 17b Abs. 2 - Eingetragene Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtliche Ehe
- Personenstandsverordnung (PStV) § 46 - Familienrechtliche Erklärungen
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Kosten
- 25,00 Euro: Namenserklärung
- 30,00 Euro: ggf. Eidesstattliche Versicherung
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensführung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Lebenspartnerschaftsname