Namensrechtliche Erklärung - Vorname/Nachname an das deutsche Recht angleichen
Beschreibung
Nach deutschem Recht führt eine Person einen oder mehrere Vornamen und einen Familiennamen. Dieser Form kann die Namensführung durch eine Angleichungserklärung angepasst werden.
- So können Namensbestandteile, die das deutsche Recht nicht kennt (zum Beispiel Vatersnamen oder Mittelnamen) abgelegt werden.
- Schreibweisen oder diakritische Zeichen, die es in der deutschen Sprache nicht gibt, können ebenfalls angeglichen werden.
Ansprechpartner
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Urkundenstelle, Namensrechtliche Erklärungen, Archivbehörde (Erdgeschoss)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
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Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
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Standesamt Neukölln
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Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt I in Berlin (Standesamt I in Berlin)
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Web: http://www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/artikel.281989.php
Fax: (030) 9028-3416
Telefon Festnetz: (030) 90269-5000
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Familienbuch/Eheregister
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E-Mail: familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030)9029-12760
Telefon Festnetz: (030)9029-13640
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Namensrechtliche Erklärungen)
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Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen (Standesamt Pankow - Urkundenstelle und Namenserklärungen)
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Web: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/urkundenstelle/artikel.216450.php
Fax: (030) 90295-2672
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle (Standesamt Reinickendorf - Urkundenstelle)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister (Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister)
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Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung (Standesamt Mitte - Namenserklärungen und behördliche Namensänderung)
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erforderliche Unterlagen
- Erklärung über die Angleichung des Namens (Angleichungserklärung)
vor Ort möglich - Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - ggf. Eheurkunde
ggf. mit amtlicher Übersetzung - ggf. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
- ggf. Registrierschein, Spätaussiedlerbescheinigung oder Vertriebenenausweis
- ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht zwingend abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden.
Voraussetzungen
- Erwerb des Namens nach ausländischem Recht
Die erklärende Person führt Namen, Namensbestandteile oder Schriftzeichen, die dem deutschen Recht fremd sind. - Personenkreis
Die erklärende Person
- wurde eingebürgert oder
- ist Vertriebene/r oder
- ist Spätaussiedler/in
- ggf. Name soll zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden
Gehört die erklärende Person nicht zum genannten Personenkreis, so besteht die Möglichkeit einer Angleichungserklärung nur dann, wenn ihr Name zum Ehenamen nach deutschem Recht bestimmt werden soll. - Ggf. Zustimmung
- Ist die erklärende Person minderjährig, bedarf die Namenserklärung der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten. Ist das Kind bereits über 14 Jahre, muss es die Erklärung selbst abgeben, diese bedarf aber ebenfalls der Zustimmung der/des Sorgeberechtigten.
- Handelt es sich bei dem Namen, der angeglichen werden soll, um einen Ehenamen, so müssen beide Ehegatten zustimmen.
- vorherige Beratung
Eine vorherige Beratung über die Möglichkeiten der Angleichung im Einzelfall ist erforderlich. - Dokumente in deutscher Sprache
Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden. Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. - Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorgelegt werden. - ggf. Dolmetscher
Ist die erklärende Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist auf deren Veranlassung und deren Kosten ein Dolmetscher zu beteiligen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- keine: für Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- 25,00 Euro: für Eingebürgerte
- 12,00 Euro: Bescheinigung über die Namensänderung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Vorname