Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte beantragen

    Beschreibung

    Beantragung einer Werkstattkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber)

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte (Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte)

    Aktuelles

    Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte

    Beschreibung

    Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

    Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.

    Adresse

    Hausanschrift

    Puttkamerstr. 16 - 18

    10958 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.1083171.php

    Fax: (030) 9028-3452

    Telefon Festnetz: (030) 90269-2300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.07.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte
      Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. Postalisch eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden.
    • Personalausweis oder Pass des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person
      (Kopie)
    • ggf. zusätzlich: Vollmacht für die Vertretung
      gegebenenfalls bitte eine Vollmacht für die vorsprechende Person mitbringen
    • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregiste
      (Kopie)
    • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung nach § 57b StVZO
      Bei Werkstätten
    • Personalausweis oder Pass des Technikers oder der Technikerin
      (Kopie)
    • Schulungsnachweis für den Techniker oder die Technikerin
      gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 StVZO durchführen" (nicht älter als 3 Jahre)
    • Schriftliche Erklärung über das Arbeitsverhältnis
      vom Techniker oder der Technikerin handschriftlich bestätigt,
      oder Kopie des Arbeitsvertrages

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
      Der Antrag muss persönlich gestellt werden, ggf. durch eine bevollmächtigte Person.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    47,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Werkstattkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 08.01.2024