Werkstattkarte Erteilung
Werkstattkarte beantragen
Beschreibung
Beantragung einer Werkstattkarte für Digitale Kontrollgeräte (Fahrtenschreiber)
Ansprechpartner
Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte (Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte)
Aktuelles
Fahrerlaubnisbehörde - Fahrerkarte
Beschreibung
Aus gegebenem Anlass bitten wir, bei Übersendung von Dateianhängen über unsere Kontaktformulare oder per E-Mail, ausschließlich Dokumente im PDF-Format anzuhängen. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung mit Anhängen aktuell etwas länger dauert und wir Sie ggf. auch bitten müssen, uns die Datei erneut im PDF-Format zu senden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.
Am Standort kann bar, mit girocard (ehemals EC-Karte) sowie mit folgenden Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
Die persönliche Vorsprache ist nur mit einem bereits vereinbarten Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie Termine telefonisch, online oder über das Kontaktformular.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/fahrerlaubnisse-personen-und-gueterbefoerderung/formular.1083171.php
Fax: (030) 9028-3452
Telefon Festnetz: (030) 90269-2300
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Werkstattkarte
Bei der persönlichen Vorsprache ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular vorzulegen. Postalisch eingereichte Anträge können nicht bearbeitet werden. - Personalausweis oder Pass des Unternehmers bzw. der zur Vertretung berufenen Person
(Kopie) - ggf. zusätzlich: Vollmacht für die Vertretung
gegebenenfalls bitte eine Vollmacht für die vorsprechende Person mitbringen - Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregiste
(Kopie) - Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung nach § 57b StVZO
Bei Werkstätten - Personalausweis oder Pass des Technikers oder der Technikerin
(Kopie) - Schulungsnachweis für den Techniker oder die Technikerin
gemäß der "Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Abs. 3 StVZO durchführen" (nicht älter als 3 Jahre) - Schriftliche Erklärung über das Arbeitsverhältnis
vom Techniker oder der Technikerin handschriftlich bestätigt,
oder Kopie des Arbeitsvertrages
Formulare
Voraussetzungen
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Der Antrag muss persönlich gestellt werden, ggf. durch eine bevollmächtigte Person.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
47,00 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Werkstattkarte