Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
Beschreibung
Pflegegeld für
- Blinde,
- Taubblinde,
- hochgradig Sehbehinderte und
- Gehörlose.
Zweckgleiche Leistungen (beispielsweise Leistungen der Pflegekasse und ähnliche) werden in einem festgelegten Rahmen auf die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz angerechnet.
Ansprechpartner
Amt für Soziales (Amt für Soziales)
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Amt für Soziales
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Amt für Soziales Lichtenberg (Amt für Soziales Lichtenberg)
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Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege (Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege)
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Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege
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Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, verzichten Sie bitte auf die persönliche Abgabe von Unterlagen, sondern übersenden Sie diese per Post.
Der Einlass in das Haus erfolgt nur nach Aufforderung durch das Sicherheitspersonal (Einzelabfertigung).
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sozialamt.poststelle@ba-tk.berlin.de
Fax: (030) 90297-664988
Telefon Festnetz: (030) 90297-6072
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Amt für Soziales (Amt für Soziales)
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Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf (Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf)
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Amt für Soziales - Marzahn-Hellersdorf
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Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld (Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld)
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Amt für Soziales - Ambulante Hilfe zur Pflege / Landespflegegeld
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E-Mail: soz115@ba-mitte.berlin.de
Fax: (030) 9018488 --42309 --43693
Telefon Festnetz: (030) 9018 --42309 --43693
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Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege (Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege)
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Amt für Soziales - Hilfe zur Pflege
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Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg (Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg)
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Amt für Soziales Tempelhof-Schöneberg
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Amt für Soziales - Materielle Hilfen (Amt für Soziales - Materielle Hilfen)
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Amt für Soziales - Materielle Hilfen
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E-Mail: soz-materiellehilfe@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-14339
Telefon Festnetz: (030) 9029-14321
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Amt für Soziales (Amt für Soziales)
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Amt für Soziales
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Hausanschrift
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E-Mail: asyl-wol.sozialamt@ba-pankow.berlin.de
Fax: (030) 90295-6513
Telefon Festnetz: (030) 90295-5389
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Amt für Soziales (Amt für Soziales)
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Jugendamt - Teilhabefachdienst Jugend (Jugendamt - Teilhabefachdienst Jugend)
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Jugendamt - Teilhabefachdienst Jugend
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erforderliche Unterlagen
- Pflegeantrag nach dem Landespflegegeldgesetz
- Gültige Personaldokumente
(gegebenenfalls Meldebestätigung) - medizinische Unterlagen zur Sehbeeinträchtigung bzw. Gehörlosigkeit
- Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht
- gegebenenfalls Bescheide über zweckgleiche Leistungen
Feststellungsbescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad - Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Formulare
Voraussetzungen
- gewöhnlicher Aufenthalt und Wohnsitz im Land Berlin
- Blindheit
Als Blinde im Sinne des Gesetzes gelten Personen:
- denen das Augenlicht vollständig fehlt,
- deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als ein Fünfzigstel beträgt oder
- bei denen andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, dass sie zuvor genannter Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzusetzen sind.
- Hochgradige Sehbehinderung
Als hochgradig Sehbehinderte gelten Personen:
- deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als ein Zwanzigstel beträgt oder
- bei denen andere hinsichtlich des Schweregrades gleich zu achtende Störungen der Sehfunktion vorliegen.
- Gehörlosigkeit
Als Gehörlose gelten Personen mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbener
- Taubheit oder
- an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Landespflegegeld