Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrten - Herstellung und Änderung durch das Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z.B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten (Gehwegüberfahrten) überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und entsprechend zu befestigen. Der Anlieger ist verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die Herstellungskosten (ggf. auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung) zu tragen. Die zuständige Behörde prüft diesen Antrag in Zusammenwirken mit dem Fachbereich Grünflächen sowie den Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen und der für die Straßenbeleuchtung zuständigen Firma und erteilt eine Genehmigung (Leistungsbescheid). Der Anlieger ist ferner verpflichtet, nicht mehr benötigte Gehwegüberfahrten zu seinen Lasten beseitigen zu lassen.

    Ansprechpartner

    Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau (Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau)

    Aktuelles

    Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt - Fachbereich Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Krugallee 4

    12435 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: SGA-Tief@ba-tk.berlin.de

    Fax: (030) 90297-5596

    Telefon Festnetz: (030) 90297-5501

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.01.2023

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

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    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Friedrichsfelde 60

    10315 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@lichtenberg.berlin.de

    Fax: (030) 90296-776521

    Telefon Festnetz: (030) 90296-6521

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

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    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichborndamm 238-240

    13437 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: strassenbauamt@reinickendorf.berlin.de

    Fax: (030) 90294-3402

    Telefon Festnetz: (030) 90294-3177

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 20.04.2022

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

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    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schkopauer Ring 2

    12681 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de

    Fax: (030) 90293-7506

    Telefon Festnetz: (030) 90293-7623

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.03.2023

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

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    Straßen- und Grünflächenamt

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    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Otternbuchtstraße 35

    13599 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@ba-spandau.berlin.de

    Fax: (030) 90279-2016

    Telefon Festnetz: (030) 90279-2721

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

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    Straßen- und Grünflächenamt

    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gradestraße 36

    12347 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: SGA-Sondernutzung@bezirksamt-neukoelln.de

    Fax: (030) 90239-3757

    Telefon Festnetz: (030) 90239-4109

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 26.03.2021

    Straßen- und Grünflächenamt (Straßen- und Grünflächenamt)

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    Beschreibung

    Straßen- und Grünflächenamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Allee 31

    10178 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: sga@ba-mitte.berlin.de

    Fax: (030) 9018-22766

    Telefon Festnetz: (030) 9018-22823

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 25.10.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag des Anliegers mit Planskizze
      Antrag, wenn die zuständige Behörde Gehwegüberfahrt herstellen soll. Antrag ist rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn einzureichen (mindestens 10 Wochen).

    Voraussetzungen

    • Antragsteller muss Eigentümer sein (Nachweis - Grundbuchauszug oder Notarvertrag nötig)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate bei Herstellung der Gehwegüberfahrt durch den Straßenbaulastträger (den Fachbereich Straßen oder Tiefbau in dem jeweiligen Straßen- und Grünflächenamt).

    Kosten

    100,00 bis 800,00 Euro Verwaltungsgebühren je nach Aufwand
    und zusätzlich
    Herstellungskosten abhängig von Größe und Beschaffenheit. Nach dem zeitnahen Eingang der Verwaltungsgebühren und eines Kostenvorschusses stellt die zuständige Behörde die Überfahrt her und rechnet mit dem Anlieger ab.
    Analog gilt dies auch für Änderungen oder Erweiterungen von Gehwegüberfahrten.

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Gehwegüberfahrten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 24.01.2018