Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

    Bescheide zur Zustimmung zur Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen

    Beschreibung

    Pflegeeinrichtungen können einen Antrag auf Zustimmung von gesondert berechenbaren betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen stellen. Die für Pflege zuständige Senatsverwaltung prüft die Antragsunterlagen und schließt mit der Pflegeeinrichtung eine Vereinbarung ab oder erteilt einen Bescheid. Erst nach Abschluss der Vereinbarung oder nach Bescheiderteilung ist der Träger der Sozialhilfe verpflichtet, die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen bei sozialhilfeberechtigten Pflegebedürftigten zu übernehmen.

    Ansprechpartner

    Abteilung Soziales (Abteilung Soziales)

    Aktuelles

    Abteilung Soziales

    Beschreibung

    Abteilung Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Oranienstraße 106

    10969 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: webmaster@senias.berlin.de

    Fax: (030) 9028-2057

    Telefon Festnetz: (030) 9028-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.03.2024

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    • Zugelassene Pflegeeinrichtung mit einem Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.03.2018