Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit - Verlängerung

    Beschreibung

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Unternehmer und Selbstständige (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2a AufenthG): Formular "Prüfungsbericht"
      • Der ausgefüllte Prüfungsbericht muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einen Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Fachanwalt für Steuerrecht) erstellt sein.
      • Er sollte grundsätzlich mit einem Rundstempel versehen sein.
      • Zusammen mit den im Prüfungsbericht genannten Unterlagen
    • Freiberufler (Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG): Nachweise zum Lebensunterhalt
      Freiberufler (z.B. Künstler oder Sprachlehrer) müssen keinen Prüfbericht vorlegen. Für den Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts sind folgende Belege vorzulegen.
      • Steuerbescheide,
      • Netto-Gewinn-Ermittlung eines Steuerberaters,
      • Kontoauszüge, die einen regelmäßigen Mittelzufluss belegen und
      • Abrechnungen, z.B. mit Galeristen und Auktionshäusern
      Bitte legen Sie die Unterlagen im Original und sortiert vor.
    • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
      Im Original
    • Wohnkosten
      Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original.
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
    • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
      Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
      • eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
      • eigenes Vermögen
      • erworbene Rentenanwartschaften oder
      • Betriebsvermögen
    • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
      oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
      Die Aufenthaltserlaubnis muss noch gültig und nach § 21 AufenthG erteilt worden sein.
    • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
      Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
      Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
      • entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
      • oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
      verfügen können.
      Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
      Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
      Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

    Kosten

    • 96,00 Euro
    Türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024