Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-/ EWR-Bürgern

    Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR

    Beschreibung

    Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Bürgern aus der EU (außer Deutschland) und dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) nach einem Aufenthalt von (in der Regel) 5 Jahren

    Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen').

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte
    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Formular "Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte" (ausgefüllt)
    • Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltserlaubnis
    • Wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Berlin leben: Erweiterte Melderegisterauskunft
      Sie müssen Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Dies gelingt am einfachsten mit einer Meldebescheinigung. Sie können auch Steuerbescheide oder ähnliches verwenden.
      Hinweis: Sollten Sie noch nicht ununterbrochen seit 5 Jahren in Berlin leben, legen Sie bitte Nachweise über Ihre(n) vorherige(n) Wohnsitz(e) in Deutschland vor.
    • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
      • Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
      • Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
      • Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
      Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden.
    • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • 5 Jahre Freizügigkeitsrecht ausgeübt
      Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern erhalten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich
      • rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen zusammen mit dem EU- oder EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben
      • und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z. B. als Arbeitnehmer / Selbstständiger / mit ausreichenden eigenen Existenzmitteln) ausgeübt wurde.
      Ein rechtmäßiger Aufenthalt allein genügt hingegen nicht.
    • Antragstellerin / Antragsteller ist selbst keine/kein EU- oder EWR-Bürgerin / Bürger
      Antragstellerin / Antragsteller besitzt nicht die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen
    • Familienangehörige / Familienangehöriger kommt aus der EU (außer Deutschland) oder dem EWR
      Der oder die Familienangehörige besitzt die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    EU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024