Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-/ EWR-Bürgern
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR
Beschreibung
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Bürgern aus der EU (außer Deutschland) und dem EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) nach einem Aufenthalt von (in der Regel) 5 Jahren
Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen').
Bitte beachten Sie: Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Daueraufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern können eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen').
Ansprechpartner
LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)
Aktuelles
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Beschreibung
Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
- Dann nutzen Sie bitte gleichfalls das Kontaktformular des zuständigen Referats. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Terminen im Notfall.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Formular "Antrag auf Ausstellung einer Daueraufenthaltskarte" (ausgefüllt)
- Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltserlaubnis
- Wenn Sie noch nicht 5 Jahre in Berlin leben: Erweiterte Melderegisterauskunft
Sie müssen Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Dies gelingt am einfachsten mit einer Meldebescheinigung. Sie können auch Steuerbescheide oder ähnliches verwenden.
Hinweis: Sollten Sie noch nicht ununterbrochen seit 5 Jahren in Berlin leben, legen Sie bitte Nachweise über Ihre(n) vorherige(n) Wohnsitz(e) in Deutschland vor. - Nachweise zum Freizügigkeitsrecht (für die letzten 5 Jahre)
- Arbeitnehmer: Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
- Selbständige: Gewerbeanmeldung, Steuerbescheide
- Nicht-Erwerbstätige: Krankenversicherung und Nachweise über Existenzmittel
- Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Voraussetzungen
- 5 Jahre Freizügigkeitsrecht ausgeübt
Familienangehörige von EU- oder EWR-Bürgern erhalten ein Daueraufenthaltsrecht, wenn sie sich
- rechtmäßig 5 Jahre lang ununterbrochen zusammen mit dem EU- oder EWR-Bürger in Deutschland aufgehalten haben
- und in dieser Zeit durchgehend ein Freizügigkeitsrecht (z. B. als Arbeitnehmer / Selbstständiger / mit ausreichenden eigenen Existenzmitteln) ausgeübt wurde.
- Antragstellerin / Antragsteller ist selbst keine/kein EU- oder EWR-Bürgerin / Bürger
Antragstellerin / Antragsteller besitzt nicht die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen - Familienangehörige / Familienangehöriger kommt aus der EU (außer Deutschland) oder dem EWR
Der oder die Familienangehörige besitzt die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Weitere Informationen
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Bürger (Dienstleistung)
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen oder Ausländern (außer EU/EWR) (Dienstleistung)
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
EU