Aufenthaltskarte Ausstellung
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR - Ausstellung
Beschreibung
Die Aufenthaltskarte wird Familienangehörigen ausgestellt, die
Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).
- keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind
- mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR
- eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.
Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).
Ansprechpartner
LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)
Aktuelles
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Beschreibung
Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.
Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
LEA, Zum Business Immigration Service (BIS) (LEA, Zum Business Immigration Service (BIS))
Aktuelles
LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)
Beschreibung
- Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.
Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Bitte beachten Sie:
- Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
- Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
- Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/
Fax: (030) 9028-3468
Telefon Festnetz: (030) 90269-5900
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formular "Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte" (ausgefüllt)
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft - Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
- Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
- Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
- Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
- Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
Im Einzelfall können Nachweise über das Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers verlangt werden. Bitte bringen Sie deshalb folgende Unterlagen mit:
- bei Arbeitnehmern: Bestätigung des Arbeitgebers über die Einstellung oder Beschäftigung
- bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, aktuellen Steuerbescheid
- bei Nicht-Erwerbstätigen: Nachweise über Krankenversicherung und Existenzmittel
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
Formulare
Voraussetzungen
- Familienangehöriger ist selbst kein EU- oder EWR-Bürger
- Freizügigkeitsrecht liegt vor
Familienangehörige genießen nur dann ein vom EU-/EWR-Bürger abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn dieser ein Freizügigkeitsrecht besitzt, z.B. als
- Arbeitnehmer
- Selbstständiger
- Nichterwerbstätiger
- Familiäre Beziehung zu einem Bürger der EU (außer Deutschland) oder des EWR
Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsrecht sind insbesondere
- Ehepartner / gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner oder
- minderjähriges ledige Kinder oder
- Elternteile
- Familiäre Lebensgemeinschaft
Zwischen dem Familienangehörigen und dem EU-/EWR-Bürger muss in Berlin eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehen. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache mit Termin
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
- 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Weitere Informationen
- Bescheinigung über die Anmeldung einer Wohnung (Meldebestätigung) (Dienstleistung)
- Muster: Einzugsbestätigung des Vermieters
- Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen (Dienstleistung)
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern (Dienstleistung)
- Daueraufenthaltsbescheinigung für EU- und EWR-Bürger (Dienstleistung)
- Internationaler Urkundenverkehr (Auswärtiges Amt)
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
EU