Aufenthaltskarte Ausstellung

    Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU (außer Deutschland) und des EWR - Ausstellung

    Beschreibung

    Die Aufenthaltskarte wird Familienangehörigen ausgestellt, die
    • keine Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union - EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums - EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) sind
    und

    • mit einem freizügigkeitsberechtigten Bürger aus der EU oder dem EWR
    • eine familiäre Lebensgemeinschaft führen.
    Die Aufenthaltskarte wird in der Regel für 5 Jahre ausgestellt. Sie bescheinigt das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Jede Erwerbstätigkeit (Beschäftigung oder Selbstständige Tätigkeit) ist damit erlaubt.

    Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Aktuell und bis auf weiteres ist die Terminsituation im Landesamt für Einwanderung angespannt.
    Bitte beachten Sie die Informationen vom 04.07.2023 auf unserer Website.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.05.2024

    LEA, Zum Business Immigration Service (BIS) (LEA, Zum Business Immigration Service (BIS))

    Aktuelles

    LEA, Zum Business Immigration Service (BIS)

    Beschreibung

    • Nachdem das Landesamt für Einwanderung (LEA) am Montag, den 05.12.2022 ab dem Morgen wegen eines lokalen Stromausfalles komplett geschlossen werden musste, konnte die Stromversorgung am frühen Abend wiederhergestellt werden. Damit ist ab Dienstag, den 06.12.2022 die Bedienung von Terminkunden wieder an allen Standorten des LEA möglich. Beachten Sie hierzu die aktuellen Informationen auf unserer Website.

    Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

    Berliner Unternehmen, ausländische Investoren und Start-Up Entrepreneure, Manager, hochqualifizierte Fachkräfte und deren Familien können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und werden direkt an die zuständigen Ansprechpartner weitergeleitet.

    Bitte beachten Sie:
    • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
    • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
    • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Einwanderung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/

    Fax: (030) 9028-3468

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5900

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.12.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Formular "Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte" (ausgefüllt)
    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-/EWR-Bürger
      z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
    • Bei allen ausländischen Urkunden: Übersetzung, eventuell zusätzlich Apostille oder Legalisation
      • Bitte legen Sie von allen ausländischen Urkunden eine beglaubigte Übersetzung vor.
      • Je nach Herkunftsland benötigen Sie zu der Urkunde auch eine Apostille oder Legalisation. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie zum Beispiel beim Auswärtigen Amt: Internationaler Urkundenverkehr (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Meldebestätigung des EU-/EWR-Bürgers
    • Nachweise zum Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers
      Im Einzelfall können Nachweise über das Freizügigkeitsrecht des EU-/EWR-Bürgers verlangt werden. Bitte bringen Sie deshalb folgende Unterlagen mit:
      • bei Arbeitnehmern: Bestätigung des Arbeitgebers über die Einstellung oder Beschäftigung
      • bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung, Steuernummer, aktuellen Steuerbescheid
      • bei Nicht-Erwerbstätigen: Nachweise über Krankenversicherung und Existenzmittel
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Familienangehöriger ist selbst kein EU- oder EWR-Bürger
    • Freizügigkeitsrecht liegt vor
      Familienangehörige genießen nur dann ein vom EU-/EWR-Bürger abgeleitetes Aufenthaltsrecht, wenn dieser ein Freizügigkeitsrecht besitzt, z.B. als
      • Arbeitnehmer
      • Selbstständiger
      • Nichterwerbstätiger
    • Familiäre Beziehung zu einem Bürger der EU (außer Deutschland) oder des EWR
      Familienangehörige nach dem Freizügigkeitsrecht sind insbesondere
      • Ehepartner / gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner oder
      • minderjähriges ledige Kinder oder
      • Elternteile
      Familienangehörige von Deutschen bekommen keine Aufenthaltskarte nach dem Freizügigkeitsgesetz. Diese können eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz erhalten, wenn sie selbst kein EU-oder EWR-Bürger sind (siehe unter 'Weiterführende Informationen).
    • Familiäre Lebensgemeinschaft
      Zwischen dem Familienangehörigen und dem EU-/EWR-Bürger muss in Berlin eine familiäre Lebensgemeinschaft bestehen.
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • 37,00 Euro: Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
    • 22,80 Euro: Bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    EU

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024