Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
      Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Einkommensnachweise
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate, Rentenversicherungsverlauf
      • Selbständige: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (siehe "Formulare") zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), letzter Steuerbescheid
      • Freiberufler: vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (siehe "Formulare") zusammen mit den darin genannten Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug), Steuerbescheide, Kontoauszüge, Abrechnungen u.ä. Belege über einen regelmäßigen Mittelzufluss
      Die Nachweise können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe "Voraussetzungen").
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag
      Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen
    • Altersvorsorge
      Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe „Voraussetzungen“) erbringen durch:
      • Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung,
      • Nachweis von vergleichbaren Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung,
      • die Vorlage einer privaten Rentenversicherung oder Lebensversicherung oder
      • den Nachweis von eigenem Vermögen oder Betriebsvermögen
      Die Nachweise können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe "Voraussetzungen").
    • Krankenversicherung (Versicherungskarte, Versicherungspolice)
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz:
      • Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert.
      • Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.
      • Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (siehe "Formulare").
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema unter „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • 5 Jahre Besitz eines Aufenthaltstitels
      Sie müssen
      • seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben
      • seitdem ununterbrochen einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) besitzen
      • und aktuell im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein.
      Bei bestimmten Aufenthaltstiteln ist die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU allerdings ausgeschlossen, so z.B. bei einer Aufenthaltserlaubnis aus bestimmten humanitären Gründen oder zum Zweck der Ausbildung.
    • Gesicherter Lebensunterhalt
      • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen müssen durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert sein.
      • Sie müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein oder verfügen über einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden privaten Krankenversicherungsschutz mit dem gleichen Versicherungsumfang wie eine gesetzliche Krankenversicherung.
      Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Lebensunterhalt auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.
    • ausreichende Deutschkenntnisse
    • Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Keine Straftaten
      Schon Geldstrafen können die Erteilung des Daueraufenthalt-EU hindern.
    • Angemessene Altersversorgung
      Ab dem 67. Lebensjahr müssen Sie über eine Altersversorgung verfügen können, die Ihren Unterhaltsbedarf deckt. Das bedeutet für Anträge im Jahr 2022, Sie
      • haben entweder Rentenanwartschaften durch Einzahlungen von (in der Regel mindestens 60) Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen erworben oder
      • werden aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherung über eine monatliche Geldleistung von mindestens 926,00 Euro verfügen können oder
      • werden als selbstständig tätige Person ein Vermögen von mindestens 195.104,00 Euro besitzen.
      Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden. Die gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten bzw. Lebenspartner ist dann allerdings erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:

    • 109,00 Euro (54,50 Euro bei Antragseingang und 54,50 Euro bei Erteilung)
    Für türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.03.2023