Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat beantragen
Beschreibung
Es kann für ein Neufahrzeug, dass außerhalb eines Staates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates mit Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde, eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt werden. Es erfolgt keine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeuges.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)
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Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg)
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb des Zulassungsverfahrens für Neufahrzeuge
(unter „Formulare“) - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- ggf. formlose Vollmacht und Personaldokumente
- Personaldokument des Vollmachtgebers (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht) und
- Personaldokument des Bevollmächtigten
- Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen) - Auszug aus dem Vereinsregister
im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen) - COC-Papier oder Datenbestätigung oder Gutachten
Gutachten nach §13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) einer technischen Prüfstelle (für Kräder und Sonder-KFZ) - Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
gem. § 6 Abs. 6 FZV - Kaufvertrag
Formulare
Voraussetzungen
- Keine Voraussetzung erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 14,30 EUR.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
ZBII