Blanko-Zulassungsbescheinigung Teil II für Neufahrzeuge aus dem Nicht-EU-Mitgliedstaat beantragen

    Beschreibung

    Es kann für ein Neufahrzeug, dass außerhalb eines Staates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates mit Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurde, eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt werden. Es erfolgt keine gleichzeitige Zulassung des Fahrzeuges.

    Um ein Neufahrzeug handelt es sich, wenn das Fahrzeug noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen war.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Schultze-Str. 55

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3445

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jüterboger Str. 3

    10965 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3446

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II außerhalb des Zulassungsverfahrens für Neufahrzeuge
      (unter „Formulare“)
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • ggf. formlose Vollmacht und Personaldokumente
      • Personaldokument des Vollmachtgebers (es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht) und
      • Personaldokument des Bevollmächtigten
    • Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
      im Original oder beglaubigter Kopie (bei Firmen)
    • Auszug aus dem Vereinsregister
      im Original oder beglaubigter Kopie (bei Vereinen)
    • COC-Papier oder Datenbestätigung oder Gutachten
      Gutachten nach §13 EG-FGV bzw. Gutachten nach § 21 StVZO (nicht älter als 18 Monate) einer technischen Prüfstelle (für Kräder und Sonder-KFZ)
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
      gem. § 6 Abs. 6 FZV
    • Kaufvertrag

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Keine Voraussetzung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 14,30 EUR.

    Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    ZBII

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 16.08.2023