Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
Kraftfahrzeugkennzeichen - nach Diebstahl oder Verlust ersetzen
Beschreibung
Falls Ihnen ein Kennzeichenschild gestohlen wurde oder Sie es verloren haben, müssen Sie den Diebstahl oder Verlust melden und ein neues Kennzeichen beantragen. Ihr Fahrzeug bekommt dann neue Kennzeichenschilder mit einem anderen Kennzeichen, also mit einer anderen Buchstaben-Zahlen-Kombination. Das alte Kennzeichen wird gesperrt - so sind Sie nicht weiterhin verantwortlich, wenn zum Beispiel jemand anderes damit zu schnell fährt.
Ihr Fahrzeug dürfen Sie erst wieder fahren, wenn Sie neue Kennzeichenschilder haben.
Nicht vergessen:
Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Auf Wunsch können Sie ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen. Mehr zu "Wunschkennzeichen" unter "Weiterführende Informationen".
Falls Sie das Kennzeichenschild noch haben, es aber nicht mehr lesbar ist, können Sie das Kennzeichenschild ersetzen lassen und das Kennzeichen behalten. Mehr zu "Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen" unter "Weiterführende Informationen".
Ihr Fahrzeug dürfen Sie erst wieder fahren, wenn Sie neue Kennzeichenschilder haben.
Nicht vergessen:
Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Auf Wunsch können Sie ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunschkennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen. Mehr zu "Wunschkennzeichen" unter "Weiterführende Informationen".
Falls Sie das Kennzeichenschild noch haben, es aber nicht mehr lesbar ist, können Sie das Kennzeichenschild ersetzen lassen und das Kennzeichen behalten. Mehr zu "Kraftfahrzeugkennzeichen wegen Unleserlichkeit ersetzen" unter "Weiterführende Informationen".
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)
Aktuelles
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
Beschreibung
Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg
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Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg)
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Änderung des Kennzeichens
- Ausweis-Dokument
Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie) - Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist: Nachweis über den Sitz oder eine Niederlassung in Berlin sowie Ausweis-Dokument des Vertretungsberechtigten laut Nachweis
zum Beispiel durch
- Gewerbe-Anmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Bevollmächtigung oder Vertretung, auch von Unternehmen oder Vereinen: Vollmacht und Ausweis-Dokument
Falls Sie nicht persönlich vorbeikommen:
- schriftliche Vollmacht
- Ausweis-Dokument der Person, die Sie vertritt,
- Ihr Ausweis-Dokument (außer bei notarieller Vollmacht)
- Bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten
Falls das Fahrzeug auf eine minderjährige Halterin oder einen minderjährigen Halter zugelassen ist:
- schriftliche Zustimmung von beiden Erziehungsberechtigten
- Ausweis-Dokumente von beiden Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II / Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
- HU-Prüfbericht (falls fällig)
Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung (HU), zum Beispiel
- durch die Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn die dort eingetragene Hauptuntersuchung noch gültig ist, oder
- durch den Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung
- Das andere Nummernschild (falls vorhanden)
Falls an Ihrem Auto nur ein Nummernschild weg ist, bringen Sie das andere bitte mit. - Anzeige-Protokoll von der Polizei bei Diebstahl der Kennzeichenschilder
Falls das/die Kennzeichenschild/er gestohlen wurde/n, ist in jedem Fall vor Vorsprache bei der Zulassungsbehörde eine Anzeige des Diebstahls bei der Polizei erforderlich. Das Anzeige-Protokoll ist hier vorzulegen. - Eidesstattliche Versicherung - Kennzeichen
Beim Verlust eines Kennzeichenschildes ist eine Versicherung an Eides statt vorzulegen (unter "Formulare"). Sind beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten oder zum Fahrzeug gehört bauartbedingt nur ein Kennzeichenschild, ist die Abnahme einer gebührenpflichtigen Versicherung notwendig.
Formulare
Voraussetzungen
- Kennzeichenschild ist weg
An Ihrem Fahrzeug fehlt wenigstens ein Kennzeichenschild, zum Beispiel weil es gestohlen wurde oder weil Sie es verloren haben. - Bei Diebstahl: Anzeige bei der Polizei
Den Diebstahl müssen Sie auch der Polizei melden. Machen Sie das so schnell wie möglich, zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 31,20 EUR.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.
Die Anfertigung der Kennzeichenschilder ist keine Dienstleistung der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin. Über gesondert anfallende Kosten kann keine Auskunft gegeben werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Umkennzeichnung