Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung

    Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

    Beschreibung

    Spätaussiedler haben einen Rechtsanspruch auf Anerkennung und Gleichstellung ihrer im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise, die dem Bereich der dualen Aus- und Fortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung entsprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um Gesellen- und Facharbeiter- aber auch kaufmännische Abschlüsse sowie die Abschlüsse in den ärztlichen Helferberufen, wie z. B. Medizinische- oder Zahnmedizinische Fachangestellte. Hierunter fallen auch die aufbauenden Fortbildungsprüfungen, wie Handwerks- oder Industriemeister bzw. Fachwirte usw. Die Gleichstellung wird im Einzelfall geprüft und ausgesprochen.

    Es empfiehlt sich, eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache mitzubringen, falls diese noch nicht genügend beherrscht wird.

    Ansprechpartner

    Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik (Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik)

    Aktuelles

    Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik

    Beschreibung

    Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik

    Adresse

    Hausanschrift

    Oranienstraße 106

    10969 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Berufsanerkennung@senias.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3186

    Telefon Festnetz: (030) 9028-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 21.03.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Diplom (Original, Kopie und in deutscher Übersetzung)
    • Arbeitsbuch (Original, Kopie und in deutscher Übersetzung)
    • Spätaussiedlerbescheinigung bzw. A- oder B-Ausweis
      Ein Registrierschein reicht nicht aus!
    • Personalausweis bzw. Reisepass mit Anmeldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Berlin
      Die Antragstellung ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin möglich (Wohnortprinzip).
    • Dokumente in deutscher Übersetzung
      Alle relevanten Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Berufsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 04.04.2022