Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG Anerkennung
Berufsanerkennung für Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Beschreibung
Spätaussiedler haben einen Rechtsanspruch auf Anerkennung und Gleichstellung ihrer im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlüsse oder Befähigungsnachweise, die dem Bereich der dualen Aus- und Fortbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung entsprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um Gesellen- und Facharbeiter- aber auch kaufmännische Abschlüsse sowie die Abschlüsse in den ärztlichen Helferberufen, wie z. B. Medizinische- oder Zahnmedizinische Fachangestellte. Hierunter fallen auch die aufbauenden Fortbildungsprüfungen, wie Handwerks- oder Industriemeister bzw. Fachwirte usw. Die Gleichstellung wird im Einzelfall geprüft und ausgesprochen.
Es empfiehlt sich, eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache mitzubringen, falls diese noch nicht genügend beherrscht wird.
Es empfiehlt sich, eine Person mit ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache mitzubringen, falls diese noch nicht genügend beherrscht wird.
Ansprechpartner
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik (Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik)
Aktuelles
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik
Beschreibung
Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik
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erforderliche Unterlagen
- Diplom (Original, Kopie und in deutscher Übersetzung)
- Arbeitsbuch (Original, Kopie und in deutscher Übersetzung)
- Spätaussiedlerbescheinigung bzw. A- oder B-Ausweis
Ein Registrierschein reicht nicht aus! - Personalausweis bzw. Reisepass mit Anmeldebestätigung
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Berlin
Die Antragstellung ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin möglich (Wohnortprinzip). - Dokumente in deutscher Übersetzung
Alle relevanten Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen mit deutscher Übersetzung eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
6 Wochen
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Berufsanerkennung