Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Beschreibung
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Ob Sie in dem Land in welchem Sie heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie beim Konsulat des jeweiligen Landes. Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine rechtlichen Hindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen. Hierfür benötigen Sie Unterlagen von sich und ebenfalls Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin. Die Prüfung der Ehevoraussetzungen erfolgt für beide Personen.
Es gibt Länder, in denen Sie kein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, sondern eine Ledigkeitsbescheinigung / Familienstandsbescheinigung. In Deutschland wird ihr Familienstand, Meldeadresse und die Staatsangehörigkeit durch eine erweiterte Bescheinigung mit Angabe des Familienstandes aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung nachgewiesen. Diese erhalten Sie im Bürgeramt / Meldebehörde.
Ansprechpartner
Standesamt Lichtenberg / Eheregister (Standesamt Lichtenberg / Eheregister)
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Standesamt Lichtenberg / Eheregister
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E-Mail: Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 90296-3559
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
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Standesamt Mitte von Berlin
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Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
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Standesamt Neukölln
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Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Standesamt Spandau
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
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E-Mail: heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-12249
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Pankow
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Mitte - Heirat (Standesamt Mitte - Heirat)
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Standesamt Mitte - Heirat
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das Standesamt bietet derzeit keine offene Sprechstunde an, ist aber für Sie, auf anderen Kommunikationswegen ( Kontaktformular, E-Mail oder ggf. telefonisch) erreichbar. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Sprechstundenbetrieb: Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um abzuklären, wie Sie eine Eheschließung anmelden, ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland beantragen oder Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln können. Informationen über erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung, finden Sie für viele Fallkonstellationen auf unserer Internetseite.
- Die Eheschließungen finden bei uns mittwochs und freitags statt. Eheschließungen an Samstagen bieten wir nicht an.
- Zur Eheschließung können Sie maximal 18 (achtzehn) Gäste mitbringen. Die Personenzahl inklusive Brautpaar darf 20 (zwanzig) Personen nicht überschreiten. Es gibt keine Stehplätze für weitere Gäste.
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Kontakt
Web: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/formular.824408.php
Fax: (030) 9018 243-54
Telefon Festnetz: (030) 115
Internet
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage)
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Den Antrag können Sie ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzstandesamt stellen. Das schriftliche Antragsformular bekommen Sie von Ihrem zuständigen Standesamt. - Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben, müssen Sie nicht selbst diese Bescheinigung besorgen. Das Standesamt holt sich die erforderliche Auskunft beim Melderegister ein.
- Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin haben, dann müssen Sie sich diese Bescheinigung selber beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses darf die Ausstellung des Dokumentes maximal 14 Tage zurückliegen.
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil
Die beglaubigte Kopie oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind. Dieser muss sich in Deutschland befinden. Am Tag der Anmeldung darf die Ausfertigung nicht älter als 6 Monate sein. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
Der Ausdruck aus dem Geburtenregister erfogt durch das registerführende Standesamt. In Berlin können Sie diese Dokumente online bestellen. - ggf. Geburtsurkunde oder mehrsprachige Geburtsurkunde
wenn Sie im Ausland geboren sind. - ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden. - ggf. Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungevermerk
wenn Sie verwitwet sind. Wahlweise können Sie die Eheurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen einreichen - ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen. - ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren. - ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren. - ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
- ggf. Einbürgerungsurkunde
wenn Sie eingebürgert wurden. - ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
oder Unterlagen zur Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsan-
gehörigkeit gemäß Bundesvertriebenengesetz (z.B. Registrierschein / Aufnahmebescheid / Bundesvertriebenenausweis /Namensänderungsurkunde) - ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert. - HINWEIS: Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner/-innen
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Mindestens eine Person von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. - Sie möchten im Ausland heiraten
- Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308, 1309 - Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Annahme als Kind, Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
- Personenstandsgesetz (PStG) §§ 12,13,39 Anmeldung, Prüfung, Ehefähigkeitszeugnis
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Kosten
- 45,00 Euro: Prüfung der Ehefähigkeit und Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
- 45,00 Euro zuzüglich je Partner/in wenn ausländisches Recht zu beachten ist
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Eheschließung im Ausland