Vaterschaftsanerkennung erklären
Beschreibung
Eine Vaterschaftsanerkennung in Verbindung mit einer Sorgeerklärung können Sie kostenfrei bei Ihrem zuständigen Jugendamt machen sowie gebührenpflichtig bei einem Notar oder Ihrem zuständigen Standesamt. Im Standesamt findet nur die Vaterschaftsanerkennung statt aber keine Sorgeerklärung. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor- und nachgeburtlich gemacht werden. Für eine Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es dringend notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorge beim Jugendamt oder Notar gemacht haben, ist es dringend notwendig ein Exemplar im Original für die Geburtsbeurkundung im Standesamt abzugeben.
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
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Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
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Standesamt Neukölln
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Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Jugendamt Reinickendorf (Jugendamt Reinickendorf)
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Jugendamt Reinickendorf
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E-Mail: jugendamt115reinickendorf@reinickendorf.berlin.de
Fax: (030) 90294-6169
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch
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E-Mail: geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-12354
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Standesamt Reinickendorf - Geburtenregister (Standesamt Reinickendorf - Geburtenregister)
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Standesamt Reinickendorf - Geburtenregister
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Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen (Jugendamt Fachdienst 2 - Kindschaftsrecht / Beurkundungen)
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung)
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E-Mail: post.jugendamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-15388
Telefon Festnetz: (030) 115
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung)
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung
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Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Eine Terminvereinbarung erfolgt erst, wenn Sie die zur Vorbereitung der Beurkundungen notwendigen Unterlagen übersandt haben, die Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin finden.
Das Merkblatt hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch hinterlegt.
Die notwendigen Unterlagen sind unter Angabe der gewünschten Beurkundung an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de
Die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes werden sich zur Terminvereinbarung und bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nutzen Sie auch das zentrale Bürgertelefon (030) 115 der Berliner Verwaltung oder die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.
Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. Telefon: (030) 90296-7080.
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung)
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister
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Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
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Standesamt Pankow - Geburten (Standesamt Pankow - Geburten)
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Jugendamt Beistandschaften (Jugendamt Beistandschaften)
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Jugendamt - Unterhalts- und Sorgerecht (Jugendamt - Unterhalts- und Sorgerecht)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister)
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Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen (Jugendamt - Beurkundungen / Bescheinigungen)
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Jugendamt - Beistandschaften (Jugendamt - Beistandschaften)
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Es wird gebeten den eingestellten Vordruck zu verwenden und an die Beistandschaftsstelle per Mail mailto:unterhalt@ba-mh.berlin.de zu senden.
Anträge auf Beistandschaft können per Briefpost übersandt werden.
Beachten Sie bitte die allgemeinen Hygienevorschriften und dass die Dienstgebäude nur mit einem Mund-Nasen-Schutz betreten werden dürfen.
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Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister (Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister)
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Standesamt Mitte - Geburt - (Standesamt Mitte - Geburt -)
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Geburtenregister (4. Etage) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Geburtenregister (4. Etage))
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Jugendamt Treptow-Köpenick - Beurkundung/Sorgeregister (Jugendamt Treptow-Köpenick - Beurkundung/Sorgeregister)
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Jugendamt Treptow-Köpenick - Beurkundung/Sorgeregister
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Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Hilfen (Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Hilfen)
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Jugendamt Beistandschaft (Jugendamt Beistandschaft)
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Jugendamt FamilienServiceBüro (Jugendamt FamilienServiceBüro)
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Jugendamt FamilienServiceBüro
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erforderliche Unterlagen
- gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original)
- Geburtsurkunden der Eltern
Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde). - Mutterpass
Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt - Geburtsurkunde des Kindes
Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt
- Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde.
- Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt Ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes immer vorlegen.
Voraussetzungen
- Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendamt des Wohnsitzes und Notare. - Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
- Ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Eltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eltern hinzuzuziehen. - Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen
- Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen
- Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
Rechtsgrundlage(n)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1592 ff. - Vaterschaft
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Art. 19 - Abstammung
- Personenstandsgesetz (PStG) § 44 - Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 59 - Beurkundung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Kosten
- 40,00 Euro: für die Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung im Standesamt
- keine: im Jugendamt
- Bei Notaren ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenfrei jedoch in Verbindung einer Sorgeerklärung gebührenpflichtig
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Vaterschaftsanerkennung