Sterbefall im Ausland Beurkundung
Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung beantragen
Beschreibung
Eintragung eines Sterbefalls einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland auf Antrag im deutschen Sterberegister (Nachbeurkundung).
Ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht - ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eintragung ins Melderegister
Sofern die verstorbene Person zuletzt im Inland lebte und Sie keine Nachbeurkundung beantragen wollen, müssen Sie den Sterbefall beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Ist ein naher Angehöriger im Ausland verstorben, können Sie die nachträgliche Beurkundung des Sterbefalls im Sterberegister beim Standesamt in Deutschland beantragen. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht - ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Eintragung ins Melderegister
Sofern die verstorbene Person zuletzt im Inland lebte und Sie keine Nachbeurkundung beantragen wollen, müssen Sie den Sterbefall beim Bürgeramt in das Melderegister eintragen lassen.
Ansprechpartner
Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
Aktuelles
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Beschreibung
(Stand: 13.12.2023)
Seit August 2022 wurden die Termine für Eheschließungen im Bezirk auf ein Minimum reduziert. Auch werden seitdem Sterbefälle und Geburten vorrangig beurkundet. Andere Aufgaben, wie Anmeldungen von Eheschließungen und Erklärungen zum Namen oder der Vaterschaft sowie Mutterschaft, können nur mit deutlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Die Standesbeamten können aufgrund der überdimensionalen Belastung auch im Jahr 2024 nur an wenigen ausgewählten Tagen Termine für Eheschließungen anbieten. Eine verlässlichere Auskunft ist wegen der noch immer bestehenden personellen Unterbesetzung im Standesamt nicht möglich.
Das Standesamt konnte für 2024 zwar neue Standesbeamtinnen und Standesbeamten gewinnen. Eine leichte Entspannung der Situation ist allerdings erst nach Abschluss der Zusatzausbildung für das Standesamt zu erwarten.
Eine wirkliche Verbesserung der Situation für die Bürgerinnen und Bürger ist damit allerdings nicht zu erreichen. Dafür müssten den Bezirken endlich deutlich mehr Stellen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Mit der wachsenden Bevölkerungszahl steigen nicht nur die Fallzahlen im Standesamt, auch wurden den Standesbeamtinnen und Standesbeamten mit einer Gesetzesänderung bereits im November 2022 zusätzliche Aufgaben übertragen.
Auch in den Jahren 2024 und 2025 kommen mit der Änderung des Namensrechts und des Selbstbestimmungsgesetzes weitere neue Aufgaben hinzu, die ohne weitere Standesbeamtinnen und Standesbeamte nicht erfüllt werden können.
Trotz mehrerer Hinweise und Gespräche hat das Land Berlin keine weiteren Stellen im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Standesämter vorgesehen. Bedauerlicherweise wurde auch im Bezirk der in den Haushaltsberatungen beantragten Schaffung einer dringend benötigten zusätzlichen Stelle nicht entsprochen.
Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste
Derzeit sind keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen. Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.
Seit August 2022 wurden die Termine für Eheschließungen im Bezirk auf ein Minimum reduziert. Auch werden seitdem Sterbefälle und Geburten vorrangig beurkundet. Andere Aufgaben, wie Anmeldungen von Eheschließungen und Erklärungen zum Namen oder der Vaterschaft sowie Mutterschaft, können nur mit deutlicher Verzögerung bearbeitet werden.
Die Standesbeamten können aufgrund der überdimensionalen Belastung auch im Jahr 2024 nur an wenigen ausgewählten Tagen Termine für Eheschließungen anbieten. Eine verlässlichere Auskunft ist wegen der noch immer bestehenden personellen Unterbesetzung im Standesamt nicht möglich.
Das Standesamt konnte für 2024 zwar neue Standesbeamtinnen und Standesbeamten gewinnen. Eine leichte Entspannung der Situation ist allerdings erst nach Abschluss der Zusatzausbildung für das Standesamt zu erwarten.
Eine wirkliche Verbesserung der Situation für die Bürgerinnen und Bürger ist damit allerdings nicht zu erreichen. Dafür müssten den Bezirken endlich deutlich mehr Stellen für Standesbeamtinnen und Standesbeamte vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Mit der wachsenden Bevölkerungszahl steigen nicht nur die Fallzahlen im Standesamt, auch wurden den Standesbeamtinnen und Standesbeamten mit einer Gesetzesänderung bereits im November 2022 zusätzliche Aufgaben übertragen.
Auch in den Jahren 2024 und 2025 kommen mit der Änderung des Namensrechts und des Selbstbestimmungsgesetzes weitere neue Aufgaben hinzu, die ohne weitere Standesbeamtinnen und Standesbeamte nicht erfüllt werden können.
Trotz mehrerer Hinweise und Gespräche hat das Land Berlin keine weiteren Stellen im Doppelhaushalt 2024/2025 für die Standesämter vorgesehen. Bedauerlicherweise wurde auch im Bezirk der in den Haushaltsberatungen beantragten Schaffung einer dringend benötigten zusätzlichen Stelle nicht entsprochen.
Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Soziales und Bürgerdienste
Derzeit sind keine Terminbuchungen zur persönlichen Vorsprache im Standesamt möglich sind. Die Standesbeamtinnen unternehmen alles ihnen Mögliche, um die Vielzahl der vorliegenden Anmeldungen von Eheschließungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Dennoch kann es insbesondere bei der Prüfung der Ehefähigkeit zu erheblichen Wartezeiten kommen. Wir bitten zudem, von Sachstandsnachfragen und spontanen Vorsprachen ohne Termin abzusehen.
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Hausanschrift
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
Aktuelles
Standesamt Mitte von Berlin
Beschreibung
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
Aktuelles
Standesamt Neukölln
Beschreibung
Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
Aktuelles
Standesamt Spandau
Beschreibung
Zur Beachtung!
Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Adresse
Hausanschrift
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
Aktuelles
Standesamt Treptow-Köpenick
Beschreibung
Standesamt Treptow-Köpenick
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Internet
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch)
Aktuelles
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch
Beschreibung
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-13642
Internet
Standesamt Reinickendorf - Sterberegister (Standesamt Reinickendorf - Sterberegister)
Aktuelles
Standesamt Reinickendorf - Sterberegister
Beschreibung
Standesamt Reinickendorf - Sterberegister
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
Aktuelles
Standesamt Pankow
Beschreibung
Standesamt Pankow
Adresse
Hausanschrift
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Internet
Standesamt Pankow - Sterberegister (Standesamt Pankow - Sterberegister)
Aktuelles
Standesamt Pankow - Sterberegister
Beschreibung
INFORMATION für die Bestattungsunternehmen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Standesamt Pankow von Berlin bietet zum Zwecke der Vereinfachung der Abgabe bzw. Übergabe von Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen, den Unternehmen mit hohen Fallzahlen ein Schließfach im Rathaus Pankow, 2. OG zur Verfügung an.
Der Schrank ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Die Leerung der Fächer erfolgt täglich.
Die vollständigen Unterlagen können dann in das zugewiesene Fach gelegt und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden.
Wir bitten Sie um Prüfung, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine sichere Übermittlung von Originalunterlagen und Personenstandsurkunden.
Sollte die Bestattungsgenehmigung weiterhin postalisch versandt werden, empfehlen wir, wie gehabt, die Beilegung eines frankierten Rückumschlages. Ein postalischer Versand durch das Standesamt kann nur über die PIN AG erfolgen, so dass hier erfahrungsgemäß Zeitverzögerungen auftreten können. Für den Versand der Sterbeurkunden entscheiden Sie über die persönliche Abholung bzw. ebenfalls den postalischen Versand mittels frankierten Rückumschlag.
Stammbücher oder ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht per Post versandt, ggf. auf Ihren Wunsch ohne Gewähr.
Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt auch im Fall der Schließfachabgabe grundsätzlich über Rechnung.
Sterbefälle mit Auslandsbeteiligung sind aufgrund der vorzulegenden Unterlagen (z.B. Pass) ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Vorsprache notwendig.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte weiterhin die Terminvereinbarung.
Sprechen Sie gerne die Kolleg:innen des Sterberegisters an oder senden Sie eine E-Mail an sterbe@ba-pankow.berlin.de, wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Pankow
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Standesamt Pankow von Berlin bietet zum Zwecke der Vereinfachung der Abgabe bzw. Übergabe von Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen, den Unternehmen mit hohen Fallzahlen ein Schließfach im Rathaus Pankow, 2. OG zur Verfügung an.
Der Schrank ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Die Leerung der Fächer erfolgt täglich.
Die vollständigen Unterlagen können dann in das zugewiesene Fach gelegt und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden.
Wir bitten Sie um Prüfung, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine sichere Übermittlung von Originalunterlagen und Personenstandsurkunden.
Sollte die Bestattungsgenehmigung weiterhin postalisch versandt werden, empfehlen wir, wie gehabt, die Beilegung eines frankierten Rückumschlages. Ein postalischer Versand durch das Standesamt kann nur über die PIN AG erfolgen, so dass hier erfahrungsgemäß Zeitverzögerungen auftreten können. Für den Versand der Sterbeurkunden entscheiden Sie über die persönliche Abholung bzw. ebenfalls den postalischen Versand mittels frankierten Rückumschlag.
Stammbücher oder ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht per Post versandt, ggf. auf Ihren Wunsch ohne Gewähr.
Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt auch im Fall der Schließfachabgabe grundsätzlich über Rechnung.
Sterbefälle mit Auslandsbeteiligung sind aufgrund der vorzulegenden Unterlagen (z.B. Pass) ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Vorsprache notwendig.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte weiterhin die Terminvereinbarung.
Sprechen Sie gerne die Kolleg:innen des Sterberegisters an oder senden Sie eine E-Mail an sterbe@ba-pankow.berlin.de, wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Pankow
Adresse
Hausanschrift
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Sterberegister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Sterberegister)
Aktuelles
Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Sterberegister
Beschreibung
Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Standesamt Lichtenberg / Sterberegister (Standesamt Lichtenberg / Sterberegister)
Aktuelles
Standesamt Lichtenberg / Sterberegister
Beschreibung
Ab 01. August 2024 verändern sich die Öffnungszeiten des Standesamtes wie folgt:
Montag
09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag
14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr
Für eine persönliche Vorsprache werden weiterhin Termine im Rahmen von Absprachen direkt mit den zuständigen Mitarbeiter:innen getroffen.
Montag
09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag
14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr
Für eine persönliche Vorsprache werden weiterhin Termine im Rahmen von Absprachen direkt mit den zuständigen Mitarbeiter:innen getroffen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss))
Aktuelles
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)
Beschreibung
Beratungen und Auskünfte zu allen Leistungen des Standesamtes erfolgen telefonisch oder schriftlich.
Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.
Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung
Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Persönliche Vorsprachen sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen passende Kontaktformulare auf der Homepage des Standesamtes zur Verfügung.
Abgabe von Unterlagen sind möglich durch
• Abgabe von Unterlagen in einem beschrifteten, verschlossenen Umschlag an Mitarbeitende im Standesamt innerhalb folgender Zeiten (Mo, Di 9-12 Uhr oder Do 14-17 Uhr)
• Einwurf in den Hausbriefkasten (24h zugänglich)
• postalische Übersendung
Urkundenbestellungen sind online oder mit schriftlichem Antrag möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie erreichen das Standesamt telefonisch von Montag bis Freitag von 09:00-12:00 Uhr unter (030) 90298-4583.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Nachbeurkundung des Sterbefalls
- Sterbeurkunde
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden und der verstorbenen Person oder Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Beglaubigte Übersetzung oder Überbeglaubigung
Fremdsprachige Urkunden bedürfen grundsätzlich einer beglaubigten deutschen Übersetzung und gegebenenfalls einer Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation). - Die Erforderlichkeit weiterer Unterlagen ist vom Einzelfall abhängig
Sollte die Vorlage weiterer Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung nach Aufnahme der Bearbeitung.
Formulare
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
Die verstorbene Person hatte die deutsche Staatsangehörigkeit. Oder die verstorbene Person war staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. - Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartnerin/Lebenspartner. Andere Personen sind antragsberechtigt, wenn sie ein rechtliches Interesse geltend machen. Ferner kann auch die für den Sterbeort zuständige deutsche Auslandsvertretung die Nachbeurkundung beantragen. - Inlandswohnsitz ist oder war vorhanden
Maßgeblich ist der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragstellenden Person. Sofern kein Inlandswohnsitz bestand bzw. besteht, ist der letzte deutsche Wohnsitz maßgeblich.
- Hinweis: Wenn weder für die verstorbene Person noch für die antragstellende Person jemals ein Inlandswohnsitz bestanden hat (auch nicht als Kind), ist das Standesamt I in Berlin zuständig und Sie benötigen eine andere Dienstleistung.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- 40,00 Euro: Eintragung im deutschen Sterberegister
- 80,00 Euro: Eintragung im deutschen Sterberegister - sofern ausländisches Recht zu beachten ist
- 4,00 Euro bis 40,00 Euro: bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrages
- 12,00 Euro: Ausstellung Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde
- 12,00 Euro: Ausstellung internationale Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere gleichzeitig ausgestellte internationale Sterbeurkunde
- 12,00 Euro: beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
- 6,00 Euro: jeder weitere gleichzeitig ausgestellte beglaubigte Registerausdruck
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Sterbefall