Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme
Sterbefall melden
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden können ausgestellt werden. Mit der Meldung (Anzeige) eines Sterbefalls und der Erledigung aller erforderlichen Formalitäten kann auch ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden.
Ansprechpartner
Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
Aktuelles
Standesamt Mitte von Berlin
Beschreibung
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
Aktuelles
Standesamt Neukölln
Beschreibung
Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Adresse
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch)
Aktuelles
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch
Beschreibung
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Sterbebuch
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-13642
Internet
Standesamt Pankow - Sterberegister (Standesamt Pankow - Sterberegister)
Aktuelles
Standesamt Pankow - Sterberegister
Beschreibung
INFORMATION für die Bestattungsunternehmen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Standesamt Pankow von Berlin bietet zum Zwecke der Vereinfachung der Abgabe bzw. Übergabe von Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen, den Unternehmen mit hohen Fallzahlen ein Schließfach im Rathaus Pankow, 2. OG zur Verfügung an.
Der Schrank ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Die Leerung der Fächer erfolgt täglich.
Die vollständigen Unterlagen können dann in das zugewiesene Fach gelegt und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden.
Wir bitten Sie um Prüfung, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine sichere Übermittlung von Originalunterlagen und Personenstandsurkunden.
Sollte die Bestattungsgenehmigung weiterhin postalisch versandt werden, empfehlen wir, wie gehabt, die Beilegung eines frankierten Rückumschlages. Ein postalischer Versand durch das Standesamt kann nur über die PIN AG erfolgen, so dass hier erfahrungsgemäß Zeitverzögerungen auftreten können. Für den Versand der Sterbeurkunden entscheiden Sie über die persönliche Abholung bzw. ebenfalls den postalischen Versand mittels frankierten Rückumschlag.
Stammbücher oder ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht per Post versandt, ggf. auf Ihren Wunsch ohne Gewähr.
Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt auch im Fall der Schließfachabgabe grundsätzlich über Rechnung.
Sterbefälle mit Auslandsbeteiligung sind aufgrund der vorzulegenden Unterlagen (z.B. Pass) ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Vorsprache notwendig.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte weiterhin die Terminvereinbarung.
Sprechen Sie gerne die Kolleg:innen des Sterberegisters an oder senden Sie eine E-Mail an sterbe@ba-pankow.berlin.de, wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Pankow
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Standesamt Pankow von Berlin bietet zum Zwecke der Vereinfachung der Abgabe bzw. Übergabe von Unterlagen zur Beurkundung von Sterbefällen, den Unternehmen mit hohen Fallzahlen ein Schließfach im Rathaus Pankow, 2. OG zur Verfügung an.
Der Schrank ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses zugänglich. Die Leerung der Fächer erfolgt täglich.
Die vollständigen Unterlagen können dann in das zugewiesene Fach gelegt und nach Bearbeitung wieder abgeholt werden.
Wir bitten Sie um Prüfung, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, insbesondere auch in Hinsicht auf eine sichere Übermittlung von Originalunterlagen und Personenstandsurkunden.
Sollte die Bestattungsgenehmigung weiterhin postalisch versandt werden, empfehlen wir, wie gehabt, die Beilegung eines frankierten Rückumschlages. Ein postalischer Versand durch das Standesamt kann nur über die PIN AG erfolgen, so dass hier erfahrungsgemäß Zeitverzögerungen auftreten können. Für den Versand der Sterbeurkunden entscheiden Sie über die persönliche Abholung bzw. ebenfalls den postalischen Versand mittels frankierten Rückumschlag.
Stammbücher oder ausländische Urkunden werden grundsätzlich nicht per Post versandt, ggf. auf Ihren Wunsch ohne Gewähr.
Die Bezahlung der Sterbeurkunden erfolgt auch im Fall der Schließfachabgabe grundsätzlich über Rechnung.
Sterbefälle mit Auslandsbeteiligung sind aufgrund der vorzulegenden Unterlagen (z.B. Pass) ausgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Vorsprache notwendig.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte weiterhin die Terminvereinbarung.
Sprechen Sie gerne die Kolleg:innen des Sterberegisters an oder senden Sie eine E-Mail an sterbe@ba-pankow.berlin.de, wenn Sie Interesse an einem Schließfach haben.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt Pankow
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Sterberegister (Erdgeschoss)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf - Sterbefall anzeigen (Standesamt Marzahn-Hellersdorf - Sterbefall anzeigen)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf - Sterbefall anzeigen
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf - Sterbefall anzeigen
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
Aktuelles
Standesamt Spandau
Beschreibung
Zur Beachtung!
Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
Aktuelles
Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt Reinickendorf - Sterberegister (Standesamt Reinickendorf - Sterberegister)
Aktuelles
Standesamt Reinickendorf - Sterberegister
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Standesamt Reinickendorf - Sterberegister
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Hausanschrift
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
Aktuelles
Standesamt Pankow
Beschreibung
Standesamt Pankow
Adresse
Hausanschrift
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister
Beschreibung
Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Urkundenstelle und Sterberegister
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Hausanschrift
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Sterberegister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Sterberegister)
Aktuelles
Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Sterberegister
Beschreibung
Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
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Standesamt Lichtenberg / Sterberegister (Standesamt Lichtenberg / Sterberegister)
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Standesamt Lichtenberg / Sterberegister
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Standesamt Lichtenberg / Sterberegister
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Internet
erforderliche Unterlagen
- Anzeige eines Sterbefalls
(ausgefüllt, unterschrieben)
- entweder übermittelt die Einrichtung/Behörde (z.B. Krankenhaus, Bestattungsunternehmen) die Sterbefallanzeige
- oder die Angehörigen übermitteln die Sterbefallanzeige
- Leichenschauschein
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- ggf. Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Register
Erforderlich, wenn die verstorbene Person verheiratet war oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat. - ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
War die verstorbene Person geschieden oder verwitwet, ist die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung (Auflösungsvermerk auf der Urkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde) erforderlich. - ggf. Geburtsurkunden der Kinder
Erforderlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt. - Weitere Dokumente
Die hier erfolgte Aufzählung der erforderlichen Unterlagen ist nicht abschließend und weitere Dokumente können benötigt werden.
Voraussetzungen
- Frist: 3 Tage
Der Tod einer Person muss innerhalb von drei Werktagen dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. - Anzeige durch Personen, Einrichtungen oder Behörden
Die Sterbefallanzeige kann erfolgen, durch:
- Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime
- Bestattungsunternehmen
- Angehörige oder Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren
- Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
- Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- keine: Anzeige eines Sterbefalls
- 12,00 Euro: Ausstellung der Sterbeurkunde
- 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Sterbeurkunde
- 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Sterbefall