Eheschließung (ohne Auslandsbeteiligung) anmelden
Beschreibung
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung persönlich vor Ort beim Standesamt des Bezirkes, in dem Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
- Die Anmeldung erfolgt von beiden Partnern persönlich. Sollten Sie aus wichtigen Gründen verhindert sein, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht ist dann notwendig.
- Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühenstens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin machen.
3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Ansprechpartner
Standesamt Lichtenberg / Eheregister (Standesamt Lichtenberg / Eheregister)
Aktuelles
Standesamt Lichtenberg / Eheregister
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E-Mail: Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
Fax: (030) 90296-3559
Telefon Festnetz: (030) 115
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
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Standesamt Marzahn-Hellersdorf
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Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
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Standesamt Mitte von Berlin
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Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
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Standesamt Neukölln
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Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
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Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Pankow - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Reinickendorf - Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Spandau (Standesamt Spandau)
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Standesamt Spandau
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Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
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E-Mail: heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-12249
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Pankow
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Eheregister
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister
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Standesamt Mitte - Heirat (Standesamt Mitte - Heirat)
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Standesamt Mitte - Heirat
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das Standesamt bietet derzeit keine offene Sprechstunde an, ist aber für Sie, auf anderen Kommunikationswegen ( Kontaktformular, E-Mail oder ggf. telefonisch) erreichbar. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Sprechstundenbetrieb: Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um abzuklären, wie Sie eine Eheschließung anmelden, ein Ehefähigkeitszeugnis für die Eheschließung im Ausland beantragen oder Ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln können. Informationen über erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung, finden Sie für viele Fallkonstellationen auf unserer Internetseite.
- Die Eheschließungen finden bei uns mittwochs und freitags statt. Eheschließungen an Samstagen bieten wir nicht an.
- Zur Eheschließung können Sie maximal 18 (achtzehn) Gäste mitbringen. Die Personenzahl inklusive Brautpaar darf 20 (zwanzig) Personen nicht überschreiten. Es gibt keine Stehplätze für weitere Gäste.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/standesamt/formular.824408.php
Fax: (030) 9018 243-54
Telefon Festnetz: (030) 115
Internet
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage)
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erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt
Nur persönlich vor Ort von beiden Partnern oder mit Vollmacht möglich. - Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden
- Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung
- Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig.
- Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung der Eheschließung darf dies maximal 14 Tage alt sein.
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil
Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
- Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein.
- Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt. In Berlin lassen sich Geburtenregister online bestellen (unter "Weiterführende Informationen").
- ggf. beglaubigte Abschrift des Eheregisters
der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk vom Standesamt des damaligen Heiratsortes, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet waren. Wahlweise kann auch die Eheurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Scheidungsurteil eingereicht werden. - ggf. Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungevermerk
wenn Sie verwitwet sind
Wahlweise ist auch möglich die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einer Sterbeurkunde des früheren Ehegatten/Lebenspartners beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Buch für Todeserklärungen, einzureichen. - ggf. beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregisters
der letzten Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, wenn Sie schon einmal in Deutschland verpartnert waren.
Wahlweise können Sie auch die Lebenspartnerschaftsurkunde in Verbindung mit einem rechtskräftigen Aufhebungsurteil einreichen. - ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verpartnert waren - ggf. Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet waren. - ggf. Geburtsurkunden der Kinder
wenn sie gemeinsame Kinder haben. - ggf. Vaterschaftsanerkennung und wenn vorhanden Sorgerechtserklärung
wenn sie gemeinsame Kinder haben. - ggf. Nachweis über aktuelle Namensführung
- ggf. schriftliche Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
bei Verhinderung eines Partners - ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Partner oder eine Partnerin eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen empfehlenswert (unter "Weiterführende Informationen).
Formulare
Voraussetzungen
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren. - Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden. - Frist: 6 Monate Gültigkeit
Wenn Sie die Anmeldung einer Eheschließung vornehmen, hat diese im Anschluss eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden. - ggf. Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung
Ist ein/e Partner/in verhindert, kann der/die andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners bzw. der verhinderten Partnerin.
Rechtsgrundlage(n)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308 - Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft, Annahme als Kind
- Personenstandsgesetz (PStG) §§ 12,13 - Anmeldung, Prüfung
- Personenstandsverordnung (PStV) § 28 - Anmeldung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Kosten
- 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen
- 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt
- 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes
- 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch
- 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B)
- 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Heiratsbuch