Anzeige einer Geburt Entgegennahme
Geburt eines Kindes melden
Beschreibung
Die Geburt Ihres Kindes muss in dem Standesamt gemeldet (angezeigt) werden, in dessen Bezirk das Kind zur Welt gekommen ist. Dort wird die Geburt dann beurkundet und Geburtsurkunden können ausgestellt werden.
Sie erhalten insgesamt 3 kostenfreie Urkunden für das Elterngeld, Kindergeld und die Krankenkasse. Für weitere Geburtsurkunden für Ihre persönlichen Unterlagen müssen Sie Gebühren zahlen.
Sie erhalten insgesamt 3 kostenfreie Urkunden für das Elterngeld, Kindergeld und die Krankenkasse. Für weitere Geburtsurkunden für Ihre persönlichen Unterlagen müssen Sie Gebühren zahlen.
Ansprechpartner
Standesamt Marzahn-Hellersdorf (Standesamt Marzahn-Hellersdorf)
Aktuelles
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Beschreibung
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
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Hausanschrift
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Internet
Standesamt Mitte von Berlin (Standesamt Mitte von Berlin)
Aktuelles
Standesamt Mitte von Berlin
Beschreibung
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
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Standesamt Neukölln (Standesamt Neukölln)
Aktuelles
Standesamt Neukölln
Beschreibung
Zahlung:
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei uns können Sie mit der Giro Card und allen gängigen Kredit- und Debitkarten ausschließlich mit PIN bezahlen. Die Karte muss in das Lesegerät gesteckt werden und darf nicht nur aufgelegt werden, da sonst keine PIN Abfrage erfolgt! Kontaktloses Bezahlen mit Girocard und Kreditkarten sowie mit dem Smartphone oder auch der Smartwatch wird nicht akzeptiert.
Sprechzeiten:
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache für alle Anliegen ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes. Siehe untenstehende Kontaktdaten.
Hinweis zu den Eheschließungen:
Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten sind nur das Brautpaar und 22 Gäste zugelassen. Zu diesen Gästen zählen auch die Trauzeugen, fotografierende Personen und Kinder! Darüber hinaus eingeladene sonstige Gäste oder Gratulant_innen dürfen das Gelände der Blaschkoallee 32 nicht betreten und werden gebeten, sich nicht vor dem Eingang zu versammeln.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister, Anmeldung zur Eheschließung
ehe@bezirksamt-neukoelln.de oder 030 90239-2626, -3504, -2209, -2658.
Geburtenregister, Anmeldung Neugeburten
geburten@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Sterberegister
sterbe@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Urkundenstelle, Ausstellung von Urkunden
urkunden@bezirksamt-neukoelln.de oder (030) 115.
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
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Standesamt Treptow-Köpenick (Standesamt Treptow-Köpenick)
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt Treptow-Köpenick
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch (Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch)
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch
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Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Geburtenbuch
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E-Mail: geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Fax: (030) 9029-12760
Telefon Festnetz: (030) 9029-12354
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Standesamt Reinickendorf - Geburtenregister (Standesamt Reinickendorf - Geburtenregister)
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Standesamt Reinickendorf - Geburtenregister
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Standesamt Reinickendorf - Geburtenregister
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Standesamt Pankow (Standesamt Pankow)
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Standesamt Pankow
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Standesamt Pankow
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister (Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister)
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Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister
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Momentan entfallen derzeit alle offenen Sprechstunden.
Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
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Standesamt Spandau - Geburtenabteilung (Standesamt Spandau - Geburtenabteilung)
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Standesamt Spandau - Geburtenabteilung
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Zur Beachtung!
Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
Im Standesamt Spandau finden keine offenen Sprechstunden statt. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Zurzeit ist eine Terminbuchung online nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die Behördenrufnummer 115.
Das Team des Standesamts Spandau von Berlin
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Standesamt Pankow - Geburten (Standesamt Pankow - Geburten)
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Standesamt Pankow - Geburten
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Standesamt Pankow - Geburten
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Hausanschrift
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister (Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister)
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister
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Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Geburtenregister
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Hausanschrift
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Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister (Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister)
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Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister
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Standesamt Lichtenberg / Geburtenregister
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Hausanschrift
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Standesamt Mitte - Geburt - (Standesamt Mitte - Geburt -)
Aktuelles
Standesamt Mitte - Geburt -
Beschreibung
Wir bieten derzeit keine offene Sprechstunde an. Unterlagen für die Beurkundung der Geburt werden schriftlich entgegengenommen. Diese können Sie über den Pförtner in der Parochialstr. 3 montags bis freitags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr persönlich abgeben oder Sie senden uns diese per Post zu. Für Anfragen nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse oder das Kontaktformular. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kontaktdaten, Ihren Namen und das Geburtsdatum des Kindes mit an.
Adresse
Hausanschrift
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Geburtenregister (4. Etage) (Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Geburtenregister (4. Etage))
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Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Geburtenregister (4. Etage)
Beschreibung
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Geburtenregister (4. Etage)
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erforderliche Unterlagen
- Anzeige der Geburt
- entweder übermittelt die Einrichtung (das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus) die Geburtsanzeige
- oder die Eltern übermitteln die Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche (bei Hausgeburten)
- ggf. Erklärung beider Elternteile über Vornamen und Familiennamen des Kindes (unterschrieben)
(unter "Formulare")
- Die Namenserklärung kann auch formlos erfolgen, muss aber von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Den Vordruck für die Namenserklärung erhalten Sie auch im Krankenhaus, Geburtshaus oder im Standesamt.
- Wenn die Einrichtung (Krankenhaus bzw. Geburtshaus) die Geburtsanzeige übermittelt, ist die Namenserklärung oft schon enthalten.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- ggf. Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. Eheurkunde
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
Erforderlich, sofern eine solche Erklärung abgegeben wurde und beide Eltern nicht miteinander verheiratet sind. - ggf. Sorgeerklärung
Erforderlich, sofern eine solche Erklärung abgegeben wurde und beide Eltern nicht miteinander verheiratet sind. - ggf. Nachweis über die Auflösung der Ehe
Ist die Kindesmutter geschieden oder verwitwet, ist die Eheurkunde sowie ein Nachweis über die Auflösung (Auflösungsvermerk auf der Urkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde) erforderlich. - ggf. Vorlage einer Vollmacht
Die Aushändigung der fertigen Urkunden ist auch unter Vorlage einer Vollmacht möglich. Verwandte in gerader Linie (Großeltern/Eltern/Kinder) erhalten die Urkunden auch ohne Vollmacht. - ggf. weitere Dokumente
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Dokumente können benötigt werden. Sollte ein Elternteil oder beide eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist eine Beratung beim zuständigen Standesamt hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen sowie der Familiennamensführung empfehlenswert.
Formulare
Voraussetzungen
- Das Kind kommt in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt
Die Einrichtung (das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus) meldet in diesem Fall die Geburt dem zuständigen Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige. - oder: Das Kind kommt zu Hause zur Welt (Hausgeburt)
In diesem Fall stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen und Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese muss dann von den Eltern dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden. - ggf. Frist: 1 Woche
Wenn das Kind zu Hause zur Welt kommt, dann muss die Geburt von den Eltern innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt gemeldet und die Geburtsbescheinigung vorgelegt werden. - Dokumente in deutscher Sprache
- Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
- Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
- Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
- Dokumente im Original
Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- keine: Anzeige einer Geburt (Geburt melden)
- 12,00 Euro: Geburtsurkunde für private Unterlagen
- 12,00 Euro: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
- 12,00 Euro: Ausstellung einer internationalen Geburtsurkunde
- 6,00 Euro: Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Schwangerschaft