Personalausweis, vorläufig, für Berliner Einwohner ohne feste Wohnung bzw. für Personen, die außerhalb von Berlin gemeldet sind
Beschreibung
Wenn Sie
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir
für Wohnungslose
- sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose),
- oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb Berlins aktuell gemeldet sind,
Bevor Ihr Antrag entgegengenommen werden kann, benötigen wir
für Wohnungslose
- die Abmeldebestätigung vom letzten deutschen Wohnsitz.
- eine Ermächtigung von Ihrer zuständigen Ausweisbehörde (Hauptwohnsitz).
Ansprechpartner
Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen (Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen)
Aktuelles
Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
Beschreibung
Pass- und Ausweisangelegenheiten in Sonderfällen / Apostillen / Beglaubigungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Web: https://www.berlin.de/labo/buergerdienste/zentrale-einwohnerangelegenheiten/beglaubigungen/formular.353809.php
Fax: (030) 90269-2090
Telefon Festnetz: (030) 115
Internet
erforderliche Unterlagen
- 1 aktuelles Foto (biometriefähig)
Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Auch für den vorläufigen Personalausweis sollen nur noch biometrietaugliche Fotos wie in Reisepässen verwendet werden.
Gehört die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber einer Religionsgemeinschaft an, die ihren Mitgliedern das Tragen einer Kopfbedeckung vorschreibt, kann unter Umständen zusätzlich bei der erstmaligen Beantragung ein Nachweis erforderlich sein. - Falls vorhanden Ihr Personalausweis ansonsten der Reisepass
(auch wenn dieser bereits abgelaufen ist) - Einverständniserklärung eines nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Erscheint ein Sorgeberechtigter nicht persönlich, wird sein schriftliches Einverständnis mit Unterschrift sowie das Original Personalausweis/-Reisepassdokument benötigt.
Liegt kein Dokument vor, muss die Unterschrift auf der Erklärung beglaubigt sein. Hierzu wenden Sie sich vorab bitte an Ihre zuständige Stadtverwaltung oder zuständige deutsche Auslandsvertretung. - standesamtliche Urkunde
Die Vorlage der Geburtsurkunde oder der Eheurkunde ist nur dann erforderlich, wenn Abweichungen von bisherigen Eintragungen vorliegen (zum Beispiel Namensänderung durch Eheschließung).
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
- Die persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich
- Für unter 16-jährige
ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen. Das sind in der Regel beide Elternteile.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sofort, wenn alle Unterlagen vorliegen
Kosten
- 10,00 Euro: für Wohnungslose
- 23, Euro (10,00 Ausweis + 13,00 Unzuständigkeitsgebühr): für Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, aber außerhalb von Berlin
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
obdachlose