Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Au-pair
Beschreibung
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung als Au-pair für maximal ein Jahr
Ansprechpartner
LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)
Aktuelles
LEA, Friedrich-Krause-Ufer
Beschreibung
Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.
Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.
Online-Antrag oder Kontaktformular
Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.
Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.
Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?
- Dann nutzen Sie bitte gleichfalls das Kontaktformular des zuständigen Referats. Beachten Sie bitte die Hinweise zu Terminen im Notfall.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" (ausgefüllt)
- Formular "Fragebogen Au-pair"
Auszufüllen von den Gasteltern - Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie
- Krankenversicherung
Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Englisch-Französisch-Italienisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Griechisch-Türkisch-Vietnamesisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Spanisch-Portugiesisch-Russisch)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Deutsch-Serbisch-Bosnisch)
- Au-pair-Fragebogen für die Gastfamilie
- Merkblatt Krankenversicherung
Voraussetzungen
- Alter von 18 - 26 Jahren
Bei Antragstellung darf das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. - Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind vorhanden
- bisher wurde in Deutschland noch nicht als Au-pair gearbeitet
- Deutsch als Muttersprache in der Gastfamilie
Eine Au-pair-Beschäftigung kann zugelassen werden, wenn in der Gastfamilie Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Beschäftigung nur dann erlaubt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. - Hauptwohnsitz in Berlin
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Etwa 5-6 Wochen
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.
Kosten
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Berlin
Stichwörter
Arbeitsaufnahme