Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

    Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit - Erteilung

    Beschreibung

    Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für
    • Unternehmensgründer
    • Einzelunternehmer und
    • Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.
    Für Freiberufler gelten andere Voraussetzungen (siehe Dienstleistung "|Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit - Erteilung" unter "Weiterführende Informationen").

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    LEA, Business Immigration Service (BIS) (LEA, Business Immigration Service (BIS))

    Aktuelles

    LEA, Business Immigration Service (BIS)

    Beschreibung

    Der Business Immigration Service (BIS) ist ein einzigartiger Zusammenschluss aller für Visa- und Aufenthaltsfragen relevanten Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung.

    Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter mit Wohnsitz in Berlin beschäftigen, können durch den BIS schnell und unkompliziert alle aufenthaltsrechtlichen Fragen klären und die notwendigen Aufenthaltstitel für ihre Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige beantragen.

    Bitte beachten Sie:
    • Der Service kann nur von registrierten Kunden und nach vorheriger Terminvereinbarung genutzt werden.
    • Laufkunden ohne Termin können leider nicht bedient werden.
    • Weitere Informationen zum Service des BIS finden Sie auf der der Website des Landesamtes für Einwanderung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Fasanenstraße 85

    10623 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/service/business-immigration-service/online-formulare-des-bis/

    Fax: (030) 9028-3468

    Telefon Festnetz: (030) 90269-5900

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 09.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Formular "Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"
      Nur bei erstmaliger Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
    • gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Businessplan
      Tipps für die Erstellung Ihres Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Finanzierungsplan
      siehe Abschnitt "Formulare"
    • Lebenslauf / Curriculum vitae
      Beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, Diplome, Referenzen/Förderer
    • Bei Hochschulabsolventen: Stellungnahme der Hochschule
      Stellungnahme der Hochschule zu den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen und dem Zusammenhang mit der Geschäftsidee
    • Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet
      Im Original
    • Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers
      Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee
    • Handelsregisterauszug
      Mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar; im Original
    • Gewerbeanmeldung
      Nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist; im Original
    • Krankenversicherung
      Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Für mehr Informationen dazu bitte das Merkblatt lesen (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen").
    • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
    • Wohnkosten
      Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original
    • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
      Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung (siehe Abschnitt „Voraussetzungen“) erbringen durch:
      • ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung
      • eigenes Vermögen
      • erworbene Rentenanwartschaften oder
      • Betriebsvermögen
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Hauptwohnsitz in Berlin
    • Wirtschaftliches Interesse des Landes Berlin
      Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn
      • ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht,
      • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
      • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist.
      Ausnahme: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.
    • Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern
      Ein anderer Prüfungsmaßstab gilt für Ausländer, die
      • ein Studium im Bundesgebiet an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder
      • als Forscher oder Wissenschaftler im Bundesgebiet arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen.
      Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler.
    • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
      Für das Jahr 2024 gilt Folgendes:
      Perspektivisch müssen Sie bei Vollendung des 67. Lebensjahres
      • entweder über eine monatliche Rente von 1.503,34 Euro (für mindestens 12 Jahre)
      • oder ein Vermögen von 216.481,00 Euro
      verfügen können.
      Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen:
      Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika
      Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
    • Persönliche Vorsprache mit Termin

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Etwa 5-6 Wochen
    Wir empfehlen deshalb eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft. Buchen Sie dafür möglichst einen Termin.

    Kosten

    • 100,00 Euro
    Türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Selbständig

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.02.2024