Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge und Anhänger beantragen

    Beschreibung

    Wenn an Ihrem Kraftfahrzeug bzw. Anhänger durch Sachverständige Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgestellt wurden, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Die Zulassungsbehörde teilt für Ihr Fahrzeug das amtliche Kennzeichen zu und legt bei bauartbedingter Abweichung an Kraftfahrzeugen die Kennzeichengröße fest. Vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann die Vorführung des Fahrzeuges am Standort Lichtenberg erforderlich sein (mehr unter "Voraussetzungen").

    Die erteilte Ausnahmegenehmigung ist bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Schultze-Str. 55

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3445

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 23.11.2023

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
    • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
      • Bitte dem Antrag beifügen.
      • Das Gutachten muss von einer/einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) erstellt worden sein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Gutachten über Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften
      Ein/e amtlich anerkannte/r Sachverständige/r für den Kraftfahrzeugverkehr (a.a.S.) hat in einem Gutachten festgestellt, dass das Fahrzeug Abweichungen von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufweist.
    • ggf. Vorführung des Fahrzeuges
      Sofern an mehrspurigen Kraftfahrzeugen laut Zulassungsbescheinigung Teil I oder Gutachten kein Platz für die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens besteht, ist vor Erteilung einer Ausnahmegenehmigung die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 10,20 Euro.

    Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 28.03.2024