Niederlassungserlaubnis Erteilung

    Niederlassungserlaubnis (allgemein)

    Beschreibung

    Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach verschiedenen Rechtsgrundlagen

    Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen:
    • anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
    • ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
    • Familienangehörige von Deutschen
    • Fachkräften
    • Inhaber einer Blauen Karte EU
    • Kinder (ab 16 Jahren)
    • Selbständige
    Informieren Sie sich bitte hierzu in den in der rechten grauen Spalte ("Verwandte Dienstleistungen") genannten Dienstleistungen.

    Ansprechpartner

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer (LEA, Friedrich-Krause-Ufer)

    Aktuelles

    LEA, Friedrich-Krause-Ufer

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Krause-Ufer 24

    13353 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: (030) 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
      Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei („Erforderliche Unterlagen“). Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
    • Gültiger Pass
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
      35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
    • Einkommensnachweise
      Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen").
      Bei Arbeitnehmern:
      • Arbeitsvertrag,
      • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
      • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und
      • Rentenversicherungsverlauf
      Bei Selbständigen und Freiberuflern:
      • Ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister
      • Der Prüfungsbericht muss ausgefüllt werden durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte.
      • letzter Steuerbescheid
      Bei Rentnern:
      • Rentenbescheid.
      Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
      • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
      • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
      • Aussagekräftiges fachärztliches Attest.
    • Krankenversicherung
      • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder
      • wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge).
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
      Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
    • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
      • "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
      • Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
      Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.
    • Altersvorsorge
      • Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
      • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung
      Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
    • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
      Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
      Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.
    • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin
      • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder
      • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
      Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
      Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für
      • das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
      • eine Beschäftigung,
      • eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
      • aus humanitären Gründen.
      Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden.

      Für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
    • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
      Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen.

      Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1).
    • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    • Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
      Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe).

      Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
    • Altersvorsorge
      Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden.

      Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
    • Ausreichende Krankenversicherung
      Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
      • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
      • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
      • Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
    • keine Straftaten
      Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
    • Hauptwohnsitz in Berlin

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Pflicht zur Zahlung der Bearbeitungsgebühren entsteht grundsätzlich bereits bei Vorliegen eines Antrages mit dessen Eingang bei der Behörde. Eine Rückzahlung kommt auch bei Rücknahme des Antrages nicht in Betracht, wenn mit der sachlichen Bearbeitung bereits begonnen wurde ( Prüfung erforderliche Aufenthaltszeiten und/oder Prüfung der übersandten Unterlagen bzw. Übersendung eines Termins zur Vorsprache). Die Gebühren betragen:

    • 113,00 Euro (56,50 Euro bei Antragseingang und 56,50 Euro bei Erteilung)
    Für türkische Staatsangehörige:
    • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (11,40 Euro bei Antragseingang und 11,40 Euro bei Erteilung)
    • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (18,50 Euro bei Antragseingang und 18,50 Euro bei Erteilung)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 17.03.2023