Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Schwerbehindertenausweis

    Beschreibung

    Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie viele Vorteile nutzen, zum Beispiel
    • besonderer Kündigungsschutz als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
    • Zusatzurlaub
    • Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer.
    Falls Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis haben, können Sie ihn ändern lassen
    • wenn er nicht mehr gültig ist,
    • wenn sich Ihr Grad der Behinderung oder /und die Merkzeichen geändert haben.
    In beiden Fällen bekommen Sie einen neuen Ausweis.

    Mehr zu den Vorteilen erfahren Sie in der Broschüre „Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung" zu den Nachteilsausgleichen im Schwerbehindertenrecht (unter "Weiterführende Informationen").

    Ansprechpartner

    Versorgungsamt - Kundencenter (Versorgungsamt - Kundencenter)

    Aktuelles

    Versorgungsamt - Kundencenter

    Beschreibung

    Versorgungsamt - Kundencenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Sächsische Str. 28

    10707 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de

    Fax: (030) 9028-5080

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose (Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose)

    Aktuelles

    Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

    Beschreibung

    Versorgungsamt - Sprechstunde für Gehörlose

    Adresse

    Hausanschrift

    Sächsische Str. 28

    10707 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/gebaerdensprechstunde/formular.219721.php

    Fax: (030) 9028-5080

    Telefon Festnetz: (030) 115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde (Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde)

    Aktuelles

    Versorgungsamt - Kundencenter - Videosprechstunde

    Beschreibung

    Bitte melden Sie Termine für die Videosprechstunde über das Kontaktformular an.

    Adresse

    Hausanschrift

    Sächsische Str. 28

    10707 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/schwerbehinderung-versorgungsamt/kundencenter/video-sprechstunde/formular.1183592.php

    Fax: (030) 9028-5080

    Telefon Festnetz: (030)115

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 07.12.2022

    erforderliche Unterlagen

    • Aktuelles Lichtbild
      Für Kinder ist das Lichtbild erst ab dem 10. Lebensjahr erforderlich. Es muss nicht biometrisch sein. Das Lichtbild ist auch erforderlich, wenn Sie den Ausweis ändern oder verlängern lassen wollen. Es gibt drei Möglichkeiten, Ihr Lichtbild an das Versorgungsamt zu senden:
      • Online: unter "Formulare"
      • Per E-Mail in den Formaten JPG, PNG, BMP
      • Per Post an die Postanschrift des Versorgungsamtes
    • Falls Sie Ausländer sind: Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht (in Kopie)
      Falls Sie einem Staat der Europäischen Union (EU) angehören, genügt dazu in der Regel die Kopie Ihres Ausweis-Dokuments.
      Falls Sie einem anderen Staat angehören, benötigen wir eine Kopie von Ihrem Aufenthaltstitel, zum Beispiel von Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Aufenthaltsgestattung.
    • Vollmacht
      Wenn eine andere Person für Sie den Schwerbehindertenausweis erhalten soll, muss diese Person eine schriftliche Vollmacht einreichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Bescheid über einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr
      Sie haben einen Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr bekommen.
    • Bei Bescheiden aus einem anderen Bundesland
      Wenn Ihre Schwerbehinderten-Akte dem Versorgungsamt in Berlin vorliegt, kann der Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
      Wenn nicht, informieren Sie bitte das andere Versorgungsamt, dass es Ihre Akte nach Berlin abgibt.
    • Änderungen beim Grad der Behinderung, den Merkzeichen oder der Gültigkeit
      Wenn bei Ihnen ein neuer Grad der Behinderung oder andere Merkzeichen festgestellt werden oder die Gültigkeit abläuft, wird ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
      Das Gleiche gilt, wenn sich Ihr Name ändert.
    • Wohnsitz in Berlin
      Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    6-8 Wochen, nachdem das Lichtbild eingegangen ist.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Schwerbehinderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 05.06.2024