Kraftfahrzeug - technische Änderung melden

    Beschreibung

    Als Fahrzeughalter müssen Sie der zuständigen Zulassungsbehörde (Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde) alle eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug, wie Umbauten oder Nachrüstungen, mitteilen.

    Technische Änderungen sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Lichtenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinand-Schultze-Str. 55

    13055 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3445

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg (Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg)

    Aktuelles

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Beschreibung

    Kfz-Zulassungsbehörde-Friedr.-Kreuzberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jüterboger Str. 3

    10965 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

    Fax: (030) 9028-3446

    Telefon Festnetz: (030) 90269-3300

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
      HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
    • Zusätzlich bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung: elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (oder amtlich beglaubigte Kopie)

    Voraussetzungen

    • Ggf. Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich
      Falls Sie noch im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind, die vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, ist der Umtausch in neue Fahrzeugpapiere erforderlich (Zulassungsbescheinigung Teil I u. Teil II). Die Kosten für den Umtausch trägt der Fahrzeughalter.
    • Persönlich vor Ort oder durch Bevollmächtigung
      Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann persönlich oder durch Bevollmächtigung erfolgen.
    • Unterlagen im Original
      Bitte bringen Sie alle Unterlagen grundsätzlich im Original mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils geltenden Fassung und beträgt im günstigsten Fall 12,00 EUR.

    Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalls höher ausfallen kann - dieses ist abhängig von der jeweiligen Antragstellung.

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    technische Veränderungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.01.2024