Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt

    Beschreibung

    [Für diese Dienstleistung können Sie keinen Termin mehr buchen. Diese Dienstleistung wird ersetzt durch die Leistung "Verpflichtungserklärung abgeben". Bitte buchen Sie für die andere Leistung einen Termin.]

    [You can no longer book an appointment for this service. This service will be replaced by the “Declaration of commitment” service. Please book an appointment for the other service.]
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    Wenn Sie einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen, können Sie für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht Ihr Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann. Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt.

    Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?
    Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann Ihr Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Mehr zum Kurzaufenthalts-Visum erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“).

    Um welche Kosten geht es?
    Mit der Erklärung verpflichten Sie sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
    • Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
    • Kosten, die entstehen, falls die Behörden Ihren Besuch zwangsweise in sein Heimatland zurückschicken müssen.
    Nähere Informationen zum Umfang und der Dauer der Verpflichtung finden Sie in der „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“ (siehe Abschnitt „Formulare“).

    Ansprechpartner

    LEA, Keplerstr. (LEA, Keplerstr.)

    Aktuelles

    LEA, Keplerstr.

    Beschreibung

    Neues Verfahren zur Vereinbarung von Terminen

    Das LEA ändert das Verfahren zur Vergabe von Terminen ab sofort grundlegend. Termine können nicht mehr über die bisherige Online-Terminvereinbarung (OTV) gebucht werden. Die zuerst aufgrund von Wartungsarbeiten abgeschaltete OTV wird dauerhaft außer Betrieb genommen.

    Der Grund für diese Entscheidung liegt insbesondere darin, dass vor allem im Internet agierende Anbieter die in der OTV verfügbaren Termine zunehmend abgeschöpft hatten, um diese zu verkaufen. Unseren Kundinnen und Kunden standen viele Termine nicht oder nur gegen Bezahlung zur Verfügung. Diesem missbräuchlichen Geschäftsmodell wird nun die Grundlage entzogen.

    Online-Antrag oder Kontaktformular

    Das LEA stellt konsequent den Großteil seiner Dienstleistungen auf digitale Anträge um, bei denen Termine von den Referaten nach erfolgter Antragsprüfung direkt an die Antragsteller vergeben werden. Für erste Dienstleistungen, wie zum Beispiel für Verpflichtungserklärungen und den Aufenthaltstitel Blaue Karte EU werden die Termine nach Prüfung der online eingereichten Dokumente direkt von den zuständigen Referaten an die Antragsteller vergeben.

    Wenn für die benötigte Dienstleistung noch kein Online-Antrag zur Verfügung steht, können Termine bei den zuständigen Referaten mittels Kontaktformular vereinbart werden. Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Terminvereinbarung auf unserer Website.

    Es liegt ein Notfall vor und Sie benötigen dringend einen Termin?

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 2

    10589 Berlin

    Kontakt

    Web: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/kontakt/

    Fax: -

    Telefon Festnetz: 90269-4000

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 10.09.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)
      • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
      • Mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs können in dasselbe Formular eingetragen werden.
      • Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs füllen Sie bitte jeweils eine eigene Verpflichtungserklärung aus.
      • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.
    • Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“ (ausgefüllt)
    • Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“
      • Bitte lesen Sie sich die Informationen in dem Formular vor Ihrem Termin bei uns sorgfältig durch.
      • Sollten Sie dazu noch Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gern bei Ihrem Termin.
      • Bringen Sie das Formular bitte zum Termin mit, aber ohne Unterschrift.
    • Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben (im Original)
      Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind:
      • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen
      • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann bringen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung mit und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
      Wenn Sie Rente beziehen:
      • Bescheid über Ihre Altersrente
      Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen:
      • Festsetzungsbescheid
      Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:
      • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder
      • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten 3 Monate; Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage) müsste von einer Person ausgestellt sein, die als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt (nur mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht) tätig ist.
      Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend.
    • Ihre Krankenversicherung
      Nachweis über
      • die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
      • die Höhe der Beiträge für eine eventuell bestehende private Krankenversicherung
    • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis
      zum Beispiel durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister
    • Ausweis-Dokument
      • Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
      • Kopie vom Pass der Person, die das Kurzaufenthalts-Visum beantragt
    • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Sparguthaben (im Original)
      Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden (keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulativen Anlagen).
    • Weitere Unterlagen
      Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Diese Leistung wird ersetzt durch die Leistung "Verpflichtungserklärung abgeben". Wenn Sie Ihren bereits gebuchten Termin ändern möchten, wenden Sie sich bitte an das LEA.
    • Persönliches Erscheinen mit Termin
      Bitte wenden Sie sich für die Vereinbarung eines Termins per Kontaktformular (siehe Abschnitt "Weiterführende Informationen") an das Referat B 5. Sie erhalten umgehend einen Terminvorschlag.
    • Besucher oder Besucherin hat Kurzaufenthalt geplant
      Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist.
    • Genug Einkommen oder Sparguthaben
      • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
      • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
      • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.
    • Wohnsitz in Berlin (bei juristischen Personen: Sitz in Berlin)
      • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
      • Wenn ein Unternehmen oder ein Verein oder eine andere juristische Person die Erklärung abgibt, muss die juristische Person ihren Sitz in Berlin haben.
    • Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft: Gültiger Aufenthaltstitel
      • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
      • Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als Ihr Besuch in Deutschland bleiben will. Wie lange er danach noch gültig sein muss, hängt vom Einzelfall ab.
      • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    30 Minuten

    Kosten

    29,00 Euro je Verpflichtungserklärung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Berlin

    Stichwörter

    Einladungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch geändert am 18.04.2024