Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen
Sie können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.
Beschreibung
Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.
Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.
Ansprechpartner
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (LRA NEA)
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=61220277419Sicheres Kontaktformular
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die Kreisverwaltungsbehörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.07.2024