Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen
Sie können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.
Beschreibung
Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.
Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.
Ansprechpartner
Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 27 Gesundheit (LRA LIF)
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Postanschrift
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels
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Mo 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Weitere Infos siehe:
Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0894479804403Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die Kreisverwaltungsbehörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.07.2024