Seuchenschutz Meldung

    Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen

    Sie können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.

    Beschreibung

    Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.

    Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Freising (LRA FS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Landshuter Str. 31

    85356 Freising

    Postfachadresse

    Postfach 1643

    85316 Freising

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kreis-fs.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=51887009405Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 8161 600-0

    Fax: +49 8161 600-611

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die Kreisverwaltungsbehörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English