elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich / elektronischer Identitätsnachweis Speicherung / elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung / elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung / elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
    99008004180002, 99008004054000, 99008004180000, 99008004063002, 99008004011001

    Personalausweis- oder eID-Karte; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

    Sie können die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren.

    Beschreibung

    Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

    Das Ersetzen der Einmal-PIN (diese enthält der PIN-Brief, der im Rahmen der Antragstellung in der Behörde ausgehändigt wird) in eine persönliche PIN kann im Rahmen der Aushändigung des Dokuments in der Behörde oder vom Betroffenen selbst am Smartphone oder an einem Bürgerterminal durchgeführt werden. Damit ist der Online-Ausweis einsatzbereit.

    Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde, können Sie sich an jede Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden (z. B. Bürgerbüro, Rathaus). Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an die ausstellende oder zuständige Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 6
    97523 Schwanfeld

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    Rathausplatz 6
    97523 Schwanfeld

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    E-Mail: poststelle@vg-schwanfeld.de

    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=10440638821Sicheres Kontaktformular

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    Telefon Festnetz: +49 9384 9730-0

    Fax: +49 9384 9730-45

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder eID-Karte

    Voraussetzungen

    Für die beantragende Person gilt folgende Voraussetzung:

    • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde (z. B. Bürgerbüro, Rathaus) in Verbindung.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel direkt bei Vorsprache bei der für Sie zuständigen Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Aktivierung des Online-Ausweises ist nur bei der ausstellenden oder zuständigen bzw. das Setzen einer neuen PIN bei einer Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 09.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English