Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

    Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

    Beschreibung

    In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Bäume, die außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

    Im Freistaat Bayern gelten Grünflächen, Parkanlagen, Friedhöfe, Sportplätze und sonstige Außenanlagen, Straßenbäume und Alleen sowie Bäume in der freien Landschaft nicht als gärtnerisch genutzte Grundflächen.

    Dieses Verbot gilt nicht

    • für Bäume in Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (Flächen im Erwerbsgartenbau, Hausgärten, Kleingartenanlagen und Streuobstwiesen gelten in Bayern als gärtnerisch genutzte Grundflächen),
    • für schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses und zur Gesunderhaltung von Bäumen (z. B. üblicher Heckenschnitt, Entfernung von Totholz oder beschädigten Ästen, so genannter Sommerschnitt von Obstbäumen),
    • für Maßnahmen, die behördlich angeordnet sind,
    • für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
      • behördlich durchgeführt werden,
      • behördlich zugelassen sind oder
      • der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,
    • bei zulässigen Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahme beseitigt wird,
    • für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft.

    Befreiungen von diesem Verbot sind gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG möglich und können bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt SchweinfurtLRA SW

    Adresse

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    Schrammstr. 1
    97421 Schweinfurt

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    Postfach 1450
    97404 Schweinfurt

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    und nach Vereinbarung

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    Kontaktformular sicher: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35664667431Sicheres Kontaktformular

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    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • Klassische Kreditkarte
    • Paypal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegen oder
    • das Verbot würde zu einer unzumutbaren Belastung im Einzelfall führen und
    • die Abweichung muss mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Befreiung bei der zuständigen unternen Naturschutzbehörde beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English