Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Fürth
- Mindestalter: 21
- Besitz der Führerscheinklasse B seit mindedtens zwei Jahren
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt kann ohne vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden. Es steht ein Wartemarkenapparat zur Verfügung, der jeweils 15 Minuten vor Öffnung der Dienststelle an- und jeweils 15 Minuten vor Dienstschluss abgeschaltet wird.
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2865101876499Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-2277
Fax: +49 911 974-2249
Internet
erforderliche Unterlagen
- Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- deutscher Kartenführerschein
- bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
- wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)
Voraussetzungen
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Bundespersonalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
- Leistungsdiagnostik (Arzt für Arbeits-, Betriebsmedizin)
- Fahrgastbeförderungsschein
- Erweitertes, behördliches Führungszeugnis (wird im Rahmen der Antragstellung kostenpflichtig bestellt). Aktuelle Gebühr 13,00 Euro
- Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte/Pin bezahlt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 48 Absatz 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 11 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Eignung)
- § 12 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Sehvermögen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.11.2024
Stichwörter
Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein verlängern, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein