Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig.  Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landsberg am Lech (LRA LL)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Kühlmann-Straße 15

    86899 Landsberg am Lech

    Postfachadresse

    Postfach 101453

    86884 Landsberg am Lech

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ll.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=39775866412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/39775866412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8191 129-0

    Fax: +49 8191 129-1011

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen:

      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • deutscher Kartenführerschein
      • bisheriger Führerschein zur Fahrgastbeförderung
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
      • Nachweis des Sehvermögens durch eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
      • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 1 FeV)
      • wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll: Gutachten zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (nicht älter als 1 Jahr) (s. § 11 Absatz 9 i.V.m. Anlage 5 Nr. 2 FeV)

    Voraussetzungen

    • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
    • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.08.2024

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderungsschein, Führerschein verlängern, FzF, Personen befördern, Personenbeförderung, Personenbeförderungsschein, P-Schein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English