Vorbereitungsdienst an Förderschulen; Organisation und fachliche Betreuung durch die Regierung

    Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Förderschulen wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.

    Beschreibung

    Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen.

    Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Studienseminare vor. Jede Förderschule mit entsprechendem Förderschwerpunkt kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr.

    Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.

    Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:

    • eigenverantwortlichen Unterricht (8 Wochenstunden),
    • Praktikum im Unterricht eines Betreuungslehrers,
    • eigenverantwortliche Hospitation (8 Wochenstunden) und
    • Seminarveranstaltungen (10 Wochenstunden).

    An zwei Wochentagen besuchen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die Junglehrer an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation).
     
    Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:

    • eigenverantwortlichen Unterricht (16 Wochenstunden) und
    • 10 Stunden Seminarveranstaltungen.

    Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung.
     
    Während des Vorbereitungsdienstes haben die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, Seminarleitungen und Schulleitungen verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen).
    In bestimmten Fällen ist die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheimaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

    Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 41 - Förderschulen (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 15

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/349190961674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei der zuständigen Regierung einzureichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English