Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Heilkundeausübung; Anzeige

    Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

    Beschreibung

    Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:

    • Anästhesietechnische Assistent/-in
    • Diätassistent/-in
    • Ergotherapeut/-in
    • Hebamme
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
    • Heilpraktiker/in
    • Logopäde, Logopädin
    • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
    • Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
    • Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
    • Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
    • Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
    • Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
    • Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
    • Operationstechnische Assistent/-in
    • Orthoptist/-in
    • Pflegefachmann/-frau
    • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
    • Physiotherapeut/-in
    • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
    • Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in

    Zu Beginn der Berufsausübung ist

    • die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
    • die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
    gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Lichtenfels - Sachgebiet 25 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer (LRA LIF)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronacher Str. 30

    96215 Lichtenfels

    Postfachadresse

    Postfach 13 40

    96203 Lichtenfels

    Öffnungszeiten

    Mo 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 7:45 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 7:45 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 7:45 Uhr - 12:00 Uhr


    Weitere Infos siehe:

    Öffnungszeiten und Anfahrt zum Landratsamt Lichtenfels


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0860924250403Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9571 18-0

    Fax: +49 9571 18-1099

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
      • Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
    • geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.

    Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.

    Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.

    Fristen

    Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.

    Kosten

    Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 03.04.2024

    Stichwörter

    Abmeldung Heilberufe, Anmeldung Heilberufe, Heilkunde, Heilpraktiker, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger, Masseur, Medizinisch-technischer Assistent, Pflegefachmann, Physiotherapeut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English