Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Heilkundeausübung; Anzeige

    Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

    Beschreibung

    Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:

    • Anästhesietechnische Assistent/-in
    • Diätassistent/-in
    • Ergotherapeut/-in
    • Hebamme
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
    • Heilpraktiker/in
    • Logopäde, Logopädin
    • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
    • Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
    • Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
    • Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
    • Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
    • Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
    • Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
    • Operationstechnische Assistent/-in
    • Orthoptist/-in
    • Pflegefachmann/-frau
    • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
    • Physiotherapeut/-in
    • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
    • Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in

    Zu Beginn der Berufsausübung ist

    • die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
    • die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
    gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastr. 10

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Poststelle@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69998110407Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69998110407Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Rosenheim (LRA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstraße 53

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100465

    83004 Rosenheim

    Öffnungszeiten

    Mo 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:15 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:15 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-rosenheim.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00109127428Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00109127428Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 392-01

    Fax: +49 8031 392-9001

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
      • Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
    • geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.

    Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.

    Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.

    Fristen

    Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.

    Kosten

    Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 03.04.2024

    Stichwörter

    Abmeldung Heilberufe, Anmeldung Heilberufe, Heilkunde, Heilpraktiker, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger, Masseur, Medizinisch-technischer Assistent, Pflegefachmann, Physiotherapeut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English