Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme

    Heilkundeausübung; Anzeige

    Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

    Beschreibung

    Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:

    • Anästhesietechnische Assistent/-in
    • Diätassistent/-in
    • Ergotherapeut/-in
    • Hebamme
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
    • Heilpraktiker/in
    • Logopäde, Logopädin
    • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
    • Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
    • Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
    • Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
    • Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
    • Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
    • Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
    • Operationstechnische Assistent/-in
    • Orthoptist/-in
    • Pflegefachmann/-frau
    • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
    • Physiotherapeut/-in
    • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
    • Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in

    Zu Beginn der Berufsausübung ist

    • die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
    • die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

    Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
    gemeldet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1 - 3

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

    Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

    Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

      • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
      • Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    • Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
    • geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.

    Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.

    Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.

    Fristen

    Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.

    Kosten

    Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 03.04.2024

    Stichwörter

    Abmeldung Heilberufe, Anmeldung Heilberufe, Heilkunde, Heilpraktiker, Kinderkrankenpfleger, Krankenpfleger, Masseur, Medizinisch-technischer Assistent, Pflegefachmann, Physiotherapeut

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English