• Kaufbeuren (Bayern)
Besonders sachkundige Versteigerer Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer

Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.

Beschreibung

Wenn Sie als gewerbsmäßiger Versteigerer oder dessen Angestellter öffentliche Versteigerungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (z. B. §§ 383 Absatz 3, 966 Absatz 2, 1233 Absatz 2, 1235 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 373, 376 Handelsgesetzbuch) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise durch den Versteigerer wahrgenommen werden. Daher setzt die Bestellung als öffentlicher Versteigerer den Nachweis einer besonderen Sachkunde voraus, die sich etwa in fundiertem Fachwissen, (Rechts- und überdurchschnittliche Fachkenntnisse), großer (mehrjähriger) Berufserfahrung und besonderer Vertrauenswürdigkeit zeigt.

Die öffentliche Bestellung kann entweder allgemein zur Durchführung öffentlicher Versteigerungen berechtigen oder sich auf bestimmte Arten von Versteigerungen (z.B. Grundstücke, Teppiche, Kunst) beschränken.

Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

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Ansprechpartner

Stadt Kaufbeuren

Adresse

Hausanschrift

Kaiser-Max-Straße 1

87600 Kaufbeuren

Postfachadresse

Postfach 1752

87577 Kaufbeuren

Öffnungszeiten

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: info@kaufbeuren.de

Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=41220417389Sicheres Kontaktformular

Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/41220417389Weiterführende Informationen im BayernPortal

Telefon Festnetz: +49 8341 437-0

Fax: +49 8341 437-660

Internet

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse, Fortbildungen etc. (Kopien)
    • Kopie der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewO
    • Nachweise der besonderen Sachkunde (z. B. Aufstellung über bisher durchgeführte Versteigerungen nach Art, Ort und Zeitpunkt)
    • bei Angestellten zusätzlich: Nachweis der Beschäftigung und der Weisungsfreiheit vom Arbeitgeber

Voraussetzungen

  • Antragsteller ist eine natürliche Person
  • Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
  • bei allgemeiner öffentlicher Bestellung: Nachweis der besonderen Sachkunde (das heißt überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Sachbereichen, z. B: Teppiche, Pelze, Schmuck, Möbel, Kunst, Hausrat)
  • bei öffentlicher Bestellung für ein besonderes Sachgebiet: Nachweis der besonderen Sachkunde (siehe oben) für dieses Sachgebiet
  • Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der GewO, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
  • große Berufserfahrung als Versteigerer
  • besondere Vertrauenswürdigkeit, die sich in gewissenhafter und unparteilicher Aufgabenausübung in der Vergangenheit zeigt

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie beantragen Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten. Im letztgenannten Fall prüft die zuständige Behörde, ob in dem angestrebten Sachgebiet ein Bedarf an öffentlichen Versteigerungen besteht.

Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zur Überprüfung der besonderen Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.

Kosten

50 bis 300 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/13.3)

Gültigkeitsgebiet

Bayern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English