Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

    Beschreibung

    Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Aichach-Friedberg (LRA AIC)

    Adresse

    Hausanschrift

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Postanschrift

    Münchener Str. 9

    86551 Aichach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    ! Bauamt: Dienstag + Mittwoch ganztägig geschlossen !

    Kfz-Zulassung in Aichach und Friedberg:

    Annahmeschluss ist vormittags um 12:00 Uhr, Montag Nachmittag um 15.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag um 17.30 Uhr.

    Führerscheinstelle: um Wartezeiten zu minimieren empfehlen wir unsere Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-aic-fdb.bayern.de

    De-Mail: info@landratsamt-aic-fdb.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=91553748389Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/91553748389Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8251 92-0

    Fax: +49 8251 92-371

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • ggf. Richtlinie zur Förde­rung von Investitionen ambulanter Pflegedienste

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English