Kommunale Förderung für ambulanten Pflegedienst Bewilligung / Kommunale Förderung für ambulanten Pflegedienst Auszahlung
    99148259017000, 99148259079000

    Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

    Beschreibung

    Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt SchweinfurtLRA SW

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    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handlungsgrundlage(n)

    • ggf. Richtlinie zur Förde­rung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
    ;
    • ggf. Richtlinie zur Förde­rung von Investitionen ambulanter Pflegedienste

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 07.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English