Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung

    Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

    Beschreibung

    Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

    Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Stadt Coburg - Organisationsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    96450 Coburg

    Postfachadresse

    Postfach 3042

    96419 Coburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: Personal-und-Organisationsamt@coburg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/596071355857Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9561 89-1150

    Fax: +49 9561 89-61150

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    • ggf. Richtlinie zur Förde­rung von Investitionen ambulanter Pflegedienste

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English