Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Coburg - Organisationsabteilung
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96419 Coburg
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Mo 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: Personal-und-Organisationsamt@coburg.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/596071355857Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 89-1150
Fax: +49 9561 89-61150
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- ggf. Richtlinie zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 21.11.2024