Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - SG 45 - Senioren und Betreuung (LRA ND)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstraße B 107
86633 Neuburg a.d.Donau
Kontakt
E-Mail: betreuungsstelle@neuburg-schrobenhausen.de
De-Mail: landratsamt-neuburg-schrobenhausen@by.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8339948620110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8431 580-364
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- ggf. Richtlinie zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention am 21.11.2024