Erwachsenenbildung; Beantragung einer Förderung für Kurse zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus fördert Kurse für Jugendliche und berufstätige Personen zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule (auch berufsbegleitend).
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Jugendliche ohne Schulabschluss und berufstätige Personen mit keiner oder nur einer geringen Qualifikation haben nur sehr geringe Chancen auf dem Arbeits- bzw. Lehrstellenmarkt. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt den Trägern der Erwachsenenbildung (BaybFöG) staatlich geförderter Landesorganisationen und Trägern der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern Landesmittel zur Verfügung, welche die Kurse zur Vorbereitung auf das Nachholen des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule selbst durchführen sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.
Als Ziel der Kurse wird die Befähigung zum Erwerb des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule angestrebt.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden Träger der Erwachsenenbildung staatlich geförderter Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Festbetragsfinanzierung gewährt.
Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% wird gefordert.
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern - Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen (Reg NB)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
84023 Landshut
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/149637269634Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 871 808-01
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise der Qualifikationen für das Lehrpersonal und die sozialpädagogische Betreuung
- Formblatt "Zuwendungsfähige Ausgaben"
Voraussetzungen
- Die Kurse müssen teilnehmeroffen sein; d. h. es können sowohl Jugendliche/berufstätige Personen mit Schulabschluss als auch Jugendliche/berufstätige Personen ohne Schulabschluss teilnehmen.
- Das Alter der Jugendlichen darf das 25. Lebensjahr nicht überschreiten. Die Teilnahme von berufstätigen Personen ist altersunabhängig.
- An einem Kurs müssen mindestens 10 Jugendliche (berufsbegleitend 5 Jugendliche/berufstätige Personen) teilnehmen.
- Um die Jugendlichen/berufstätigen Personen sinnvoll auf den Abschluss der Mittelschule vorzubereiten, sind mindestens 900 Unterrichtseinheiten erforderlich (berufsbegleitend 700 Unterrichtseinheiten); für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule werden 1.100 Unterrichtseinheiten empfohlen.
- Der Projektträger ist verpflichtet, qualifiziertes Personal für den Unterricht einzusetzen und es ist auch eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen.
- Der Maßnahmenzeitraum muss mindestens 7 Monate betragen.
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Förderantrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus trifft die grundsätzliche Festlegung einer Förderung und die Höhe der Fördersumme.
Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 10.09.2024